text text….
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Nachfolgende Bedingungen gelten für die von der AUDITA – Dr. Hey
Consulting GmbH (im folgenden Auftragnehmerin) geschlossenen
Beratungsverträge vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Dr.
Andreas Hey.
§ 2 Umfang, Ausführung des Auftrags
(1) Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag (Beratungsvertrag) maßgeblich.
(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen des B D U e. V. bzgl.
ordnungsgemäßer Berufsausübung sowie nach bestem Wissen und Gewissen
ausgeführt.
(3) Die Auftragnehmerin wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben als richtig zugrunde legen.
(4) Die Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit
der AUDITA – Dr. Hey Consulting GmbH überlassenen Unterlagen und Zahlen
gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr
im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie
schriftlich von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht
besteht über das Vertragsende fort.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht nach Abs. 1 besteht auch für die Mitarbeiter der Auftragnehmerin.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit der Auftraggeber
entsprechend § 5 Abs. 2 des Beratungsvertrages eine
Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und die
Auftragnehmerin im Schadensfall nach den Versicherungsbedingungen zur
Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(4) Die Auftragnehmerin darf Berichte, Gutachten oder sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur
mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
§ 4 Mitwirkung Dritter
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung ihres Auftrags
Mitarbeiter sowie fachkundige Dritte heranzuziehen. Diese sind ebenso zu
Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 5 Haftung
Die Haftung – sowohl für eigenes Verschulden als auch für Verschulden
eventueller Erfüllungsgehilfen – der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen.
Die Entscheidung der Versicherung gegen ein eventuelles Risiko von Vermögensschäden obliegt dem Auftraggeber.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur
ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Er hat der
Auftragnehmerin alle erforderlichen Unterlagen, die für die Ausführung
des Auftrages erforderlich sind, zu übergeben. Entsprechendes gilt für
die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die
Bearbeitung des Auftrages von Bedeutung sein können.
§ 9 Schlußbestimmungen
(1) Falls einzelne Bestimmungen der allgemeinen Auftragsbedingungen
unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nach
kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(3) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung der Auftragnehmerin bzw. der Ort der auswärtigen Beratungsstelle.
(5) Gerichtsstand ist der am Sitz der Auftragnehmerin.