Betriebswirtschaftliche Gutachten





Seit 1994 erstellen die Mitarbeiter der
Audita – Dr. Hey Consulting GmbH Gutachten für Unternehmen,
Versicherungen, Privatpersonen, Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die
Themen, zu denen Gutachten erstellt werden können, sind so vielfältig,
wie die Verfahren, für die die Gutachten benötigt werden. Die Gutachten
der Audita zeichnen sich durch umfangreiche Sachverhaltsaufklärung, eine
klare Sprache, konkrete Ergebnisse sowie am aktuellen Stand der
betriebswirtschaftlichen Forschung ausgerichtete Inhalte aus.
Gleichzeitig bemühen wir uns, den Umfang der Gutachten überschau- und
lesbar zu halten. Die Abrechnung der Gutachten erfolgt grundsätzlich
nach der Vergütungsstruktur des JVEG. Dadurch haben die Auftraggeber Kostensicherheit.

Grundsätzlich lassen sich folgende Gutachtenthemen als Schwerpunkte herausgestellen:

Gutachten für Unternehmen

  • Unternehmensbewertung
  • Unterschlagung, Untreue, Korruption (im Zusammenhang mit Personalangelegenheiten und Schadenersatz)
  • Gutachten zur Anlage an Strafanzeigen, die durch das Unternehmen gestellt werden
  • Sonderthemen wie z.B. Angemessenheit von Verrechnungspreisen
  • Motivanalyse beim Versicherungsbetrug (Insolvenzfeststellung, Aufdeckung von Verdeckungsstraftaten)

Gutachten für Privatpersonen

  • Feststellung von Unternehmenswerten sowie Unterhaltsfeststellungen von Selbständigen im Vorfeld familiengerichtlicher Auseinandersetzungen (z.B. im Mediationsverfahren)

Gutachten für Familiengerichte

  • Unternehmenswertgutachten, Feststellung unterhaltsrechtlicher Ansprüche bei Selbständigen

Gutachten für Zivilgerichte

  • Feststellung des InsO Zeitpunktes z.B. in Fällen des § 64 GmbHG, § 130 ff. InsO
  • Unternehmenswertgutachten
  • Berechnung von Schadenersatzforderungen
  • Sonderthemen wie z.B. die Angemessenheit von Tarifen im Unfallersatzgeschäft der Autovermieter

Gutachten für Strafgerichte / Staatsanwaltschaften

  • Gutachten zu allen Themen im Umfeld der Insolvenz wie Insolvenzverschleppung, Untreue, Bankrott, Beitragsvorenthaltung, Eingehungsbetrug
  • Korruptionstatbeständen
  • Unterschlagung
  • sowie den damit einhergehenden Verdeckungstatbeständen
  • Sonderthemen wie Aufdeckung von Gestaltungsmissbräuchen

Gutachten für Insolvenzgerichte

  • Seit 2007 erstellen wir Gutachten zur Schlussrechnungsprüfung( SRP) im Insolvenzverfahren.