Umfang der D&O Versicherung

Häufig überschätzen Geschäftsführer den Umfang der von ihnen angeschlossenen Versicherungen. Insbesondere die sogenannte D&O Versicherung bietet oftmals nicht den Schutz, den sich die Betroffenen von dieser Versicherung erwartet haben. In hohem Maße trifft dies auf den Falle der Haftung gemäß § 64 GmbHG zu.

https://www.lto.de/…/olg-duesseldorf-4u-9316-do-versicheru…/

In den letzten Monaten hatten wir mit diversen Fällen dieser Art zu tun.

Die Versicherungen lehnten pauschal alle Ansprüche aus der Versicherung ab. Hier konnten wir unsere Mandanten in besonderer Weise argumentativ unterstützen und die Versicherungsgesellschaften zur Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten bringen.

Eines ist aber auch klar. Die Versicherungen werden den später dann möglicherweise ausgeurteilten Betrag des Schadenersatzes nicht ersetzen.

10 Jahre Bitcoin

Zehn Jahre Bitcoin! Man mag es kaum glauben! Je nach nach Zählweise gibt es mehrere tausend Kryptowährungen (Token, Coins) für die unterschiedlichsten Anwendungsgebiete.

https://www.watson.de/…/305519107-bitcoin-verspottet-verpru…

Die Zukunft aller der geschätzten 4.800 Kryptowährungen ist ungewiss. Der Bitcoin beweist jedoch, dass die Kryptowährungen an sich, und vielmehr noch die Blockchaintechnologie, ihre Existenzberechtigung haben, wenn sie eine Funktionalität haben.

Streit kann darüber entstehen, ob die Kryptowährungen eine eigenen Anlageklasse sind. Das sehen wir derzeit (noch) nicht so, da Kryptowährungen a priori keinerlei inneren Wert haben. Ausnahmen bilden Kryptowährungen, die z.B. durch Gold und Silber gedeckt sind. Dann hängt (und schwankt) der Wert der Währung mit den jeweiligen Preisen der zugrunde gelegten Sicherung. Im Prinzip handelt es sich um eine schon bekannte Verbriefung (so wie es ja auch Wertpapiere gibt, die ähnlichen Mechanismen unterworfen sind).

Nun eröffnet die „Verbriefung“, auch Tokenisierung genannt, in Form der Kryptowährungen neue Horizonte in Bezug auf die Handelbarkeit dieser akkumulierten Vermögensgegenstände.

Vorteile sind die höhere Flexibilität und geringere Transaktionskosten im globalen Handel, denen Nachteile in Bezug auf die Kontrolle durch Aufsichtsorgane gegenüber stehen.

§ 133 InsO – Neuregelung

Bereits im letzten Jahr gab es eine gesetzliche Änderung im Bereich der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

https://www.noerr.com/…/reform-des-insolvenz-anfechtungsrec…