Wirecard fliegt aus dem DAX

Wirecard verlässt den DAX

„Gründe für den Rauswurf von Wirecard aus dem Dax gibt es mehrere: Die Insolvenz genauso wie den Einbruch des Börsenwerts auf 200 Millionen Euro. Doch nach den bislang geltenden Regeln hätte der Zahlungsdienstleister erst zum 21. September den deutschen Leitindex verlassen müssen.“

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-fliegt-noch-im-august-aus-dem-dax-regelaenderung-der-deutschen-boerse-a-2485300b-2b29-413d-81e1-8f50f10fd196

TUI erhält neue Staatshilfen

Der Tourismus ist nahezu komplett eingebrochen. TUI leidet besonders stark unter den Einbrüchen und bekommt jetzt staatliche Hilfen.


https://www.n-tv.de/wirtschaft/Staat-setzt-bei-Tui-Fuss-in-die-Tuer-article21968267.html


Die Folgen sind in ihrer Komplexität und Auswirkung noch gar nicht absehbar. Natürlich wird es eine Erholung geben, aber bevor das Level vor Corona erreicht ist, werden noch viele kleiner Unternehmen in der Gastro-, Hotellerie und Bewirtungsbranche den Bach runter gehen.


Was bei diesen Meldungen immer unter geht: auch die Gewerbesteuer dieser Großkonzerne fehlt den Kommunen, in denen sie ansässig sind.

Wozu Immobilienbewertung?

Insolvenzverwalter warnen vor weiterer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Gestern wurde an dieser Stelle ja bereits berichtet, dass die Pläne zur weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus dem Justizministerium sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich zum einen auf falschen Prämissen beruhen und damit auch zum anderen die falschen Wirkungen entfalten werden.

Im Insolvenzbereich spricht man vom Sog- und Spiraleffekt; man könnte es auch Ansteckungsgefahr nennen. So berichten z.B. Kunden aus der Eventbranche bereits davon, dass behördlich bekannt mit Zahlungsschwierigkeiten kämpfende Unternehmen mit Dumpingpreisen unter Selbstkosten agieren und damit den ganzen Markt inklusive der noch gesunden Unternehmen schädigen.

Selbstverständlich zählen auch Forderungsausfälle zu den Kollateralschäden, die immer größer werden und einen der Grundpfeiler der Marktwirtschaft – das Vertrauen – zerstören. Dass die nächste Bankenkrise ante portas steht, sei colorandi causa erwähnt.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/firmenpleiten-insolvenzverwalter-warnen-vor-zombie-unternehmen/26081428.html?ticket=ST-3246861-f7bkAd6to2gb7r5irkGn-ap1

Rechtsfragen in der Insolvenz eines Maklerpools

Es wird wohl selten vorkommen, aber dennoch entzünden sich an einem solchen Fall zahlreiche juristische und wirtschaftliche Fragen, deren abschließende Klärung vermutlich in ca. 5 Jahren beim BGH erfolgen werden.

https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/recht/wenn-ein-maklerpool-insolvent-wird-2649799.html

Urteil in einem Betrugsverfahren aus dem Pflegebereich

Der Pflegebereich ist besonders anfällig für verschiedene Formen der Wirtschaftskriminalität.

Zuletzt hatten insbesondere osteuropäische Pflegedienste für negative Schlagzeilen gesorgt. Auch alle möglichen Mauscheleien in Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung sind häufiger anzutreffen, als man sich das in einem sozialen Beruf wünschen würde.


Gestern wurde ein Urteil in einem doch sehr drastischen und mit einem hohen Schaden versehenen Fall gefällt.


https://www.helmstedter-nachrichten.de/helmstedt/article230109968/Bewaehrungsstrafe-fuer-besonders-schweren-Betrug-in-Helmstedt.html

Erste Verurteilung wegen Betruges bei Corona Hilfen

Das erste Urteil in einem Fall von Corona Soforthilfen Betrug ist gefallen.


https://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1815029/


„Mit erfundenen Firmen hat ein selbstständiger Gebäudereiniger in Berlin mehrfach Corona-Soforthilfen beantragt und Geld kassiert. Im ersten Prozess der Hauptstadt um erschlichene Zuschüsse für Unternehmen in der Corona-Krise ist der Mann jetzt zu einem Jahr und sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.“

Für ein Wirtschaftsstrafverfahren ist dieses Verfahren erstaunlich schnell abgeschlossen worden und auch die Strafe erscheint recht hoch. Die angewendete kriminelle Energie wurde strafschärfend berücksichtigt.

Akuter Fachkräftemangel bei Sachverständigen

Nach einer Studie des Institutes für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) haben 15% weniger Sachverständige dazu geführt, dass Verfahrenslaufzeiten immer länger werden.

Die im Auftrag des Institutes für Sachverständigenwesen e.V. durchgeführte Studie brachte beunruhigende Zahlen zu Tage. Wenn man die Rolle des Sachverständigenbeweises in Gerichtsverfahren in den zeitlichen Kontext des Verfahrensverlauf bringt, wird die Bedeutung des Sachverständigengutachtens deutlicher.

Nach der Studie „Langandauernde Zivilverfahren – Eine Untersuchung des Oberlandesgerichts Hamm, des Oberlandesgerichts Nürnberg, des Kammergerichts sowie des Oberlandesgerichts Jena“ beträgt der zeitliche Anteil des Sachverständigenbeweises an der Verfahrenslaufzeit etwa 40%.

Darin ist auch die Suche nach einem Sachverständigen enthalten, daher ist das Sachverständigen Verzeichnis der IHKs (svv.ihk.de) – bei dem wir auch gelistet sind – für die Suche wichtig. Auch führen die Gerichte eigene Sachverständigen Listen. Somit wird klar, dass bei steigender Auslastung der Gerichte und gleichzeitig weniger tätigen Sachverständigen die Verfahrenseffizienz sinkt und die schon jetzt sehr langen Verfahrenslaufzeiten weiter expandieren.

Schaut man sich die Altersstruktur der deutschen Sachverständigen (2018) an, dann wird klar, dass hier nicht von heute auf morgen eine Verbesserung der Gesamtsituation herbeigeführt werden kann. Der Sachverständige ist im Durchschnitt 59 Jahre alt. 59% der Sachverständigen sind im Alter von 51 – 65 Jahren, 24% sind über 65 Jahre alt. Das Sachverständigenwesen muss heute für übermorgen planen, für morgen hätte man bereits gestern die Weichen stellen müssen.

In der Studie wurden verschiedene Szenarien durchgespielt wie sich die Entwicklung der Sachverständigenzahlen auf die Verfahren und diesem Zusammenhang aber auch auf die gesamte Wirtschaft auswirken. Lange Verfahrensdauern schaden der Wirtschaft (siehe hierzu die Gesamtdarstellung der Ergebnisse auf www.ifsforum.de).

Das Fazit der Studie lautete:„Wenn sich nur ein Teil der vorgestellten Szenarien realisiert, wird es bereits kurzfristig weniger öffentlich bestellte Sachverständige geben. In einer Reihe von Sachgebieten wird das dazu führen, dass die Auslastung der Sachverständigen längere Bearbeitungszeiten bei der Begutachtung nach sich ziehen. Längere Verfahrenslaufzeiten könnten durchaus ein Ergebnis sein und damit auch Auswirkungen auf den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland haben.

“Diese Situation verschärft sich aktuell natürlich drastisch, da von den Folgen der Corona-Krise auch Sachverständige betroffen sind. So manch älterer Sachverständiger wird vorzeitig in den Ruhestand gehen und somit nicht mehr als „Wissensstätte“ für angehende Sachverständige zur Verfügung stehen, zudem werden einige junge Sachverständige die Krise wirtschaftlich nicht überstehen und in andere Bereiche abwandern, was zu einem noch größeren Sachverständigenamangel in Zukunft führen wird.

Es wird also höchste Eisenbahn, dass auch das Sachverständigenwesen die Krise als Chance nutzt um zu modernisieren und sich für die Zukunft zu wappnen. Dazu gehört unserer Meinung nach vor allem die Umstellung auf digitale Medien. Gerichtsakten müssen in digitaler Form verarbeitet werden um schnell und vor allem gleichzeitig am Verfahren arbeiten zu können. Gutachten, Schriftverkehr zum Gutachten etc. muss mit gesicherter Digitalpost nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Sachverständige möglich sein.

Wir als Audita – Dr. Hey Consulting GmbH arbeiten bereits heute digital und sind daher bei der Erstellung von Gutachten sehr schnell, dennoch müssen die Gutachten dann gedruckt, gebunden und per Post versendet werden. Bei größeren Verfahren bekommen wir gerne mal 10 Umzugskisten voll vom Gericht geliefert….., das ist extrem unökonomisch.

Verfahrenseinstellung bei Insovenzverschleppung bei Immobilienunternehmen gegen Geldbuße bei geringem Schaden

Immer wieder liest man von Verfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Und in der Tat ist die Insolvenzverschleppung in der Regel kein Bagatelldelikt, wie viele vielleicht meinen. Meist geht die Insolvenzverschleppung mit anderen Delikten einher, die die Gläubiger erheblich schädigen.


Ein in dieser Hinsicht spannendes Verfahren wurde jetzt in Rottweil entschieden (und ist uns durch die Kombination aus Insolvenz und Immobilien bekannt geworden).


https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.rottweil-war-immobilienfirma-schon-seit-langem-pleite.12d2641c-a1e7-4f26-8a3a-bca79ecd2fc5.html


Das Verfahren wurde gegen eine übersichtliche Geldbuße eingestellt.


„Zur Begründung erläuterte die Richterin, dass der Fall eher untypisch sei. So habe die Verteidigung vorgebracht, dass durch das Handeln der Angeklagten kein Vermögen Dritter geschädigt worden sei, zumindest nicht in erheblichem Maße. Auch habe das Unternehmen keine Angestellten gehabt, und die Angeklagten hätten durch die Insolvenz privat große finanzielle Einbußen zu verzeichnen.“