D & O Versicherung bei Insolvenz

Eines der häufigsten Missverständnisse bei Geschäftsführern, egal ob angestellt oder Gesellschafter ist, das eine oder mehrere Versicherungen für Schäden im Rahmen von Insolvenzhaftungen (egal ob straf- oder zivilrechtlich) haften.


Die D&O (Directors und Officers) Versicherung gilt als finanzieller Sicherheitsgurt. Eine scheinbare und auch trügerische Sicherheit… Die Haftung z.B. nach § 64 GmbHG für unerlaubte Zahlungen wird i.d.R. von den Versicherungsgesellschaften rund heraus abgelehnt. Dabei ist es egal, ob und wie begründet die vom Insolvenzverwalter geführte Klage ist.


https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/manager-haftpflicht-keine-deckung-fuer-verbotene-zahlungen-bei-insolvenzreife/19954672.html?ticket=ST-1188479-fgTY5YC7X5G6e0tVJvH3-ap2


Einen kleinen finanziellen Strohhalm gibt es allerdings. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich die Versicherungsgesellschaften an den Rechtsanwaltskosten, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Teile der Klage nicht ausreichend oder unbegründet sind.

Versicherungsentschädigung für Lockdown

„Und dann gibt es noch ein Urteil aus München, das wohl manchem Gastwirt Hoffnungen macht: So muss die Versicherungskammer Bayern einen Münchener Biergarten-Betreiber mit einer Millionensumme für die staatlich verordnete Schließung seines Lokals in der Coronakrise entschädigen. Das Landgericht München verurteilte den öffentlichen Versicherer am Donnerstag zur Zahlung von 1,01 Millionen Euro, weil Christian Vogler seinen Augustinerkeller – einen der größten Biergärten in der bayerischen Metropole – im Frühjahr wochenlang schließen musste. Das Urteil ist das erste in Dutzenden Verfahren, die allein in München in dem Streit anstehen. „Ganz Deutschland wird davon profitieren“, meint Vogler.“
Quelle Handelsblatt Morning Briefing vom 1.10.2020