Bericht des BMG zur Auswirkung von Corona auf die Intensivstationen

Die „Wissenschaft“ wird ja immer wieder beschworen. Wobei das, was uns als Gesellschaft als „Wissenschaft“ verkauft wurde teilweise nicht mal das Papier wert war, auf dem es gedruckt war. Junk Science nennt man so etwas in Fachkreisen. Die Bezeichnung als Wissenschaftler soll einen Nimbus des Autoritären erzeugen, um mögliche Widersprüche schon im Keim zu ersticken. Wenn jemand vom Konsens der Wissenschaft spricht, dann hat er die Methode der Wissenschaft, den kritischen Diskurs, nicht verstanden.

Dabei gibt es heutzutage gute und schlechte Wissenschaftler und zwar nicht in einem fachlichen sondern einem moralischen Sinne. Wer in den letzten 13 Monaten wie Prof. Schrappe kritisierte, dass die zu Corona erhobenen Daten fehlerhaft oder nicht zielführend sind, der wurde mit der Parole: „Willst Du, dass Menschen sterben?“ nieder gebrüllt.

Selbiges galt für die Frage der Auslastung der Intensivstationen und des Einflusses von Corona auf die Auslastung. Ein Bericht des BMG gibt jetzt Aufschluss darüber.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html

Der Bericht lesenswert, weil schon jetzt vorgezeichnet ist, wie sich die ökonomische Situation des Gesundheitssystems in den nächsten 3-5 Jahren entwickeln wird.

Eilantrag abgelehnt

Die Entscheidung gegen die Eilanträge beim BVerfG haben viel Kritik hervor gerufen.

Heribert Prantl bringt die wesentlichen Punkt auf den Punkt.

Der perfekte Sturm

Wenn eine Krise entsteht, wird auch von einem perfekten Sturm gesprochen. Ein solch perfekter Sturm liegt jetzt vor uns.

https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/holzkrise-eine-katastrophale-situation

„Die Rohstoffpreise explodieren, die Lager mit Baumaterialien sind leer. Zimmerer und Dachdecker müssen schon Bauvorhaben stoppen. Betriebe schicken ihre Mitarbeiter trotz voller Auftragsbücher in Kurzarbeit.“

„Von einer völlig unkalkulierbaren Situation spricht Kurt Krautscheid, Dachdeckermeister mit Familienbetrieb in Neustadt (Wied) und Präsident der Handwerkskammer Koblenz. „Preise für Lattholz haben bei Händlern nur noch eine Gültigkeit von einem Tag.“

„Auch bei der Preisentwicklung stimme etwas nicht. „Eine Preissteigerung beim normalen Holz um die 60 bis 80 Prozent und bei der Dachlatte um 180 Prozent.“

„Über kurz oder lang müssten gesunde Zimmereibetriebe trotz voller Auftragsbücher sogar Insolvenz anmelden. „Holzpreise waren über Generationen hinweg berechenbar. Jetzt wird Holz wie Öl und Gold mit Tagespreisen gehandelt.“

Übrigens gilt dieselbe Problemlage für Computerchips und Vorprodukte für Plastik.

Maastricht Kriterien sollen ausgesetzt werden

Der Vertrag von Maastricht war die Grundlage dafür, dass die Deutschen der Einführung des Euro zugestimmt haben. Und in der Tat, dass dort wesentliche geldpolitische Leitlinien der Bundesbank eingezogen wurden, verbunden mit dem Versprechen, kohärente fiskal- und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, ließ darauf hoffen, den Euro zu einer harten Währung werden zu lassen.

Zur Erinnerung: die ersten, die die Maastricht Kriterien aufweichten waren Deutschland und Frankreich.

Das war ein Dammbruch.

Seitdem werden die europäischen Verträge Stück für Stück aufgeweicht.

https://www.welt.de/wirtschaft/article230815165/Schuldenunion-EU-sendet-mit-Abkehr-von-Maastricht-ein-fatales-Signal.html

Diese Regeln wurden mit Augenmaß und wirtschaftspolitischer Rationalität beschlossen. Handeln gegen diese Grundsätze war noch nie eine gute Idee. Ist es auch heute nicht, schon gar nicht, weil fiskalische Zwänge ansonsten Reformen erfordern würden.

Wirtschaft schrumpft – Insolvenzantragspflicht setzt wieder ein

Wirtschaft schrumpft.


https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/konjunktur-deutsche-wirtschaft-schrumpft-zu-jahresbeginn-unerwartet-deutlich/27146706.html


Überraschung.


Heute läuft die Schonfrist zur Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages aus.


Lassen wir uns überraschen.

Strafverfahren gegen Weimarer Richter wegen Rechtsbeugung

Im umstrittenen Weimarer Verfahren haben sich jetzt die kritischen Richter und Staatsanwälte mit einer 17 seitigen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Kern der Ausführungen ist die folgende Frage:

„Es stellt sich daher die Frage, ob für die Abwendung einer Kindeswohlgefährdung durch eine staatliche Stelle der Verwaltungsrechtsweg eine Art Sperrwirkung für das Tätigwerden des Familiengerichts entfaltet, oder ob daneben auch familiengerichtliche Maßnahmen ergriffen werden können.“ 

Wenig überraschend kommt der Autor zu der Auffassung, dass, „… so ist nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die beiden Entscheidungen aus Weimar und Weilheim ergingen.“

Weiter heißt es im Fazit:

„Unabhängig davon verdient jede in richterlicher Unabhängigkeit getroffene ernsthafte Entscheidung Respekt. Derart fundierte Entscheidungen wie die des Familiengerichts Weimar als „ausbrechenden Rechtsakt“ zu bezeichnen, entbehrt aus familienrechtlicher Sicht jeder Grundlage.“

Das wird in der weiteren Diskussion zur mutmaßlichen Rechtsbeugung zu berücksichtigen sein.

Akute Atemwegserkrankungen auf dem Rückzug

Deutschland hat seit 2011 eines der besten Überwachungssysteme für schwere Atemwegserkrankungen online. Unter der Adresse grippeweb.rki.de werden die Daten zu den Atemwegserkrankungen (ARE = akute Atemwegserkrankungen) u.a. auch dem Sentinelsystem, bei dem mehrere hundert Praxen und Kliniken ihre Daten systematisch zuliefern ausgewertet.

Es gibt gute Nachrichten.

„Die andauernden, außergewöhnlich niedrigen ARE- und ILI-Raten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die kontaktreduzierenden Maßnahmen im Bundesgebiet zurückzuführen.“

Das Lesen des Textes lohnt sich.

Die Maßnahmen wirken.

Ausgangssperre bei Inzidenz Null

Was ist Wahnsinn?

https://www.welt.de/politik/deutschland/article230703333/Ausgangssperre-Kubicki-kritisiert-Irrsinn-auf-Helgoland.html

„Wenn ab Mittwoch die „Bundesnotbremse“ auch im Kreis Pinneberg zieht, zeigt sich noch mal besonders anschaulich, mit welchem regulatorischen Irrsinn uns diese Bundesregierung überzogen hat“, sagte der Vizepräsident des Bundestags am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Denn ab dann wird auch auf der Insel Helgoland die nächtliche Ausgangssperre gelten, obwohl dort die Inzidenz bei Null liegt.“

Wenn es denn bei der Bekämpfung der Pandemie dient, muss man sich immer wieder die Aussage von Prof. Dr. Wieler in das Gedächtnis zurück rufen: „Die Maßnahmen dürfen niemals hinterfragt werden.“

Durchsuchung bei Familienrichter in Weimar

Das Urteil des Weimarer Familienrichters hat große Wellen geschlagen.

Schon kurz nach der Veröffentlichung des Urteils wurde bekannt, dass mehrere Strafanzeigen gegen den Richter gestellt wurden.

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass das Urteil des Familientrichters nach § 1666 BGB in seinem Absatz 4 gegenüber einer Schule keine Bindungswirkung entfaltet. Urteile, die sich mit dieser Vorschrift über das Verhältnis über die Erziehungsberechtigten hinaus befassen, gibt es nach allem Anschein nicht. Daher ist die h.M. der Auffassung, dass diese Vorschrift nicht auf öffentliche Verwaltungen ausdehnbar ist.

Kritik wurde insbesondere an der Auswahl der Sachverständigen geübt, die laut dieser Stimmen „Coronagegner“ sind.

Jetzt wurden die privaten und dienstlichen Räumlichkeiten des Richters wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung durchsucht. Ähnliche Aktionen gibt es gegen Ärzte, die Maskenatteste ausstellen. Sowohl Rechtsbeugung als auch das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse sind schwerwiegende Straftaten, die unbedingt verfolgt werden müssen.

Im Sinne unseres Rechtsstaates hoffe ich, dass es hinreichende, tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Straftaten gibt. Ansonsten könnte der Eindruck einer Gesinnungsjustiz entstehen.