Bewertung von Schlösser und anderen Sonderimmobilien
/0 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyDas Problem mit der Unterhaltung denkmalgeschützter Immobilien kennen ja viele. Die vielen Auflagen, die damit verbundene Bürokratie und letztlich auch die Kosten können horrend sein.
Für eine Immobilienbewertung ist das ein schwieriges Unterfangen. Und für viele Objekte lässt sich kein Verkehrswert feststellen. So wird sich auch die Gesamtlage bei der Marienburg dargestellt haben.
https://www.sueddeutsche.de/…/denkmaeler—pattensen-ernst-…
Apollo König zum zertifizierten Immobilien Sachverständigen bestellt
/0 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyHerr Apollo König hat seine Zertifizierung zum Immobiliensachverständigen erfolgreich absolviert. Herzlichen Glückwunsch!
Erweiterung von Zertifikaten im Bereich Immobilienbewertung
/0 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyDie Zertifikate von Dr. Andreas Hey und Frau Catherina Mangelsdorf wurden durch die Dekra nach erfolgreicher Prüfung erweitert. Zur zertifizierten Dienstleistung gehören nun auch die Bewertung von Wohneigentum, Gutachten zur Beleihungswertverordnung sowie die Bewertung von grundbuchlichen Sonderrechten (Wohnrechte, etc.) sowie Erbbaurechten.
Erweiterte Leistungen durch Drohnenbeflug
/24 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyWas als Hobby begann, hat sich nunmehr zu einem Geschäftsmodell im Bereich Immobilienbegutachtung und Schadensfeststellung gemausert. Für unsere Kunden bieten wir nunmehr den Drohnenbeflug in genanten Bereichen an. Zu den rechtlichen und tatsächlichen Grenzen von Drohnenflügen sprechen Sie uns bitte an!
Zertifikate durch Dekra ausgestellt!
/0 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyNachdem der Lehrgang erfolgreich absolviert und ein Prüfungsgutachten erstellt wurde, sind nun auch die offiziellen Zertifikate für Catherina Mangelsdorf und Dr. Andreas Hey eingetroffen! Wir gratulieren!
Dr. Andreas Hey und Catherina Mangelsdorf haben erfolgreich Zertifizierungslehrgang "Immobilienbewerter" absolviert
/0 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyDr. Andreas Hey und Catherina Mangelsdorf haben erfolgreich den Lehrgang zum Dekra zertifizierten Immobilienbewerter für Standardimmobilien absolviert! Die Audita – Dr. Hey Consulting GmbH ist nun in der Lage, Gutachten für Standardimmobilien zu erstellen. Für Anfragen und Angebote wenden Sie sich bitte per Mail an andreas.hey@audita.de.
Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Ausschluss juristischer Personen zum Amt des Insolvenzverwalters
/0 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyBGH konkretisiert die Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit bei Sanierungskonzepten
/0 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyDie Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit für den Gläubiger ist die Voraussetzung für viele Formen der Anfechtung nach § 130 ff. InsO (Sanierungskonzept). Die Vorlage eines Sanierungsgutachtens stellt nicht zwingend die Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit i.S.d. Insolvenzrechts dar. Die Leitlinien des BGH:
BGH, Urteil vom 12. 5. 2016 – IX ZR 65/14
Anfechtung und Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit
/0 Kommentare/in Allgemein /von Andreas HeyIn der Entscheidung vom 16.6.2016 (IX ZR 23/15) führt der BGH seine Entscheidungen zur Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit durch einen Gläubiger weiter aus:
„Kündigt der Schuldner dem Gläubiger einer in den Vormonaten deutlich angewachsenen fälligen Forderung an, im Falle des Zuflusses neuer Mittel die Verbindlichkeit nur durch eine Einmalzahlung und zwanzig folgende Monatsraten begleichen zu können, offenbart er dem Gläubiger seine Zahlungsunfähigkeit.“
Unter diesem Aspekt werden die Anfechtungen von kongruenten und inkongruenten Forderungen künftig weiter erleichtert werden.
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