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AGB

§ 1 Geltungsbereich
Nachfolgende Bedingungen gelten für die von der AUDITA – Dr. Hey Consulting GmbH (im folgenden Auftragnehmerin) geschlossenen Beratungsverträge vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Dr. Andreas Hey.

§ 2 Umfang, Ausführung des Auftrags
(1) Für den Umfang der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag (Beratungsvertrag) maßgeblich.
(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen des B D U e. V. bzgl. ordnungsgemäßer Berufsausübung sowie nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt.
(3) Die Auftragnehmerin wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben als richtig zugrunde legen.
(4) Die Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der AUDITA – Dr. Hey Consulting GmbH überlassenen Unterlagen und Zahlen gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart wird.

§ 3 Verschwiegenheitspflicht
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie schriftlich von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über das Vertragsende fort.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht nach Abs. 1 besteht auch für die Mitarbeiter der Auftragnehmerin.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit der Auftraggeber entsprechend § 5 Abs. 2 des Beratungsvertrages eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und die Auftragnehmerin im Schadensfall nach den Versicherungsbedingungen zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(4) Die Auftragnehmerin darf Berichte, Gutachten oder sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

§ 4 Mitwirkung Dritter
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung ihres Auftrags Mitarbeiter sowie fachkundige Dritte heranzuziehen. Diese sind ebenso zu Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 5 Haftung
Die Haftung – sowohl für eigenes Verschulden als auch für Verschulden eventueller Erfüllungsgehilfen – der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen.
Die Entscheidung der Versicherung gegen ein eventuelles Risiko von Vermögensschäden obliegt dem Auftraggeber.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich ist. Er hat der Auftragnehmerin alle erforderlichen Unterlagen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zu übergeben. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Bearbeitung des Auftrages von Bedeutung sein können.

§ 9 Schlußbestimmungen
(1) Falls einzelne Bestimmungen der allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nach kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(3) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung der Auftragnehmerin bzw. der Ort der auswärtigen Beratungsstelle.
(5) Gerichtsstand ist der am Sitz der Auftragnehmerin.