GUTACHTEN AUS SACHVERSTÄNDIGER HAND
Die AUDITA – DR. HEY CONSULTING GMBH erstellt betriebswirtschaftliche Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen und Privatpersonen. Die zertifizierten Immobiliensachverständigen der AUDITA erstellen Immobilienwertgutachten für Gerichte, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen.
Dr. Andreas Hey ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen
DIENSTLEISTUNGEN
Insolvenzsachverständige, unabhängig und unparteiisch
SCHLUSSRECHNUNGSPRÜFUNG – BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE GUTACHTEN – ERKENNUNG VON WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT
Aufgaben und Aufträge
Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.