Qualifikation

Vereidigter Sachverständiger „Ständig auf dem Prüfstand.“

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können -wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Öffentliche Bestellung: Besondere Sachkunde und deren Überprüfung

Leitsätze der Bestellungskörperschaft

Der Nachweis der besonderen Sachkunde kann auf jede geeignete Weise erbracht werden. Er ist aber nicht schon dadurch geführt, dass der Antragsteller seinen Beruf bisher fachlich ordnungsgemäß ausgeübt hat oder schon als öffentlich bestellter Sachverständiger tätig war.

Es bedarf des Nachweises erheblich über dem Durchschnitt liegender Kenntnisse und Fähigkeiten; ohne diesen Nachweis wäre es nicht gerechtfertigt, eine Person durch die öffentliche Bestellung aus dem Kreis ihrer Berufskollegen herauszuheben.

Wenn die von einem Antragsteller vorgelegten Sachkundenachweise dazu nicht ausreichen, so darf ihn die IHK auf ein prüfungsähnliches Verfahren vor dem Fachgremium verweisen und dessen Beurteilung als gutachtliche Stellungnahme verwerten, ohne jedoch daran gebunden zu sein. Aus einer Feststellung der besonderen Sachkunde des Bewerbers durch das angerufene Fachgremium allein erwächst noch kein Anspruch auf eine Bestellung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO. Die IHK muss in eigener Verantwortung beurteilen, welcher Aussagewert der Stellungnahme des Fachgremiums zukommt.

Die bloße Teilnahme an Seminaren führt nicht zwangsläufig zum nachweislichen Erwerb der besonderen Sachkunde für das beantragte Sachgebiet. Vielmehr kommt es entscheidend auf die Qualität der praktischen Umsetzung der im Seminar präsentierten Inhalte an.

Aufgaben und Aufträge: Gutachter, Berater und Schlichter

 

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Gesetzgebung: Vertrauen und Sicherheit

 

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.