Schlussrechnungsprüfung




Die Schlußrechnungsprüfung in Insolvenzverfahren hat sich in den letzten Jahren zu einem eigenständigen Tätigkeitsgebiet entwickelt. Die SRP wird normalerweise von den Rechtspflegern vorgenommen. Doch bereits in mittleren Verfahren bekommt der Prüfungsumfang solche Dimensionen, dass der Arbeitsaufwand für die Tiefenprüfung im Rahmen der sonstigen verfügbaren Arbeitskapazitäten der Rechtspfleger am Insolvenzgericht nicht zu leisten ist.

Seit 2007 sind wir in der Schlussrechnungsprüfung tätig. Materiell orientieren wir uns an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzabwicklung.

Wie in anderen Bereichen der Gutachtenerstellung haben wir Prüfungsschwerpunkte bei verbundenen Insolvenzverfahren (z.B. Konzerninsolvenzen), Insolvenzen mit Auslandsbezug oder aber bei Prüfungsschwerpunkten hinsichtlich von Punkten, in denen die Ordnungsmäßigkeit (bis hin zur Strafbarkeit) in Frage gestellt ist.

Selbstverständlich werden aber auch alle normalen Schlussrechnungs- und Kassenprüfungsaufträge zuverlässig und schnell bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt nach Eingang zusätzlich angeforderter Unterlagen durchschnittlich 6 Wochen.