Gutachter-Dienstleistungen bei der Immobilienbewertung

Wir erstellen Immobiliengutachten in verschiedenen Kategorien, Bearbeitungstiefen und -umfang. Das Kriterium für die Auswahl des „richtigen“ Gutachten für die Immobilie ist die beachsichtige Verwendung. Preisermittlung für Verkaufsverhandlungen, Ermittlung eines Erbschaftswertes, Nutzung als Grundlage eines Beleihungswertes für Darlehen mit dinglicher, Grundschuldbesicherung.

Gutachtenkategorien

– Wertindikation (Schnellbertung) ca. 2-5 Seiten
– Kurzbewertung (ca. 12 – 15 Seiten)
– Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV 2021 (ab 30 Seiten)
– Bauschadenbewertung in der Immobilienbewertung

Die Gutachten der AUDITA GmbH sind nach den Qualitätsstandards verschiedener Gutachterverbände und Zertifizierungsstellen erstellt und dabei Grundlage gerichtlicher, steuerlicher und vertraglicher Entscheidungen. Unser Aus- und Weiterbildungstand und unser Qualitätsmanagement ist in der Rubrik „Qualifikation“ dokumentiert und nachgewiesen.

Kostenlose Gutachten zur Gewinnung von Kundendaten (Lead-Generierung)

Bestandaufnahme und
Dokumentation mit Flugdrohnen

Eine Wertindikation stellt eine sehr vereinfachte Wertermittlung dar, die auf wenige Parameter der Immobilie beruht und eine erste Werteinschätzung bietet.

Die Kurzbewertung einer Immobilie umfasst ca. 12 – 15 Seiten und dient lediglich dazu eine ungefähre Annäherung an den Verkehrswert Wert zu ermitteln. Bei einer Kurzbewertung wird vom Sachverständigen nur anhand vorgelegter Unterlagen – von deren Richtigkeit auszugehen ist – bewertet. Eine Kurzbewertung ist daher nicht geeignet um sie in einem Verfahren – egal ob es sich um ein behördliches Verfahren (Insolvenz, Scheidung etc.) oder um ein wirtschaftliches Verfahren (Bankanträge, Versicherungen, etc.) handelt – einzusetzen. Die Kurzbewertung ist eine kostengünstige Methode um eine grobe Einschätzung zur Immobilie zu bekommen, die dennoch auf verlässlichem Datenmaterial beruht.

Die Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV 2021 ist die gerichtsfeste Bewertung einer Immobilie, die sich strikt an die Vorgaben der ImmoWertV und den Vorgaben der zuständigen Gutachterausschüsse hält. Diese Form des Gutachtens ist zwingend für die Anerkennung in strittigen Erbschaftsangelegenheiten und Scheidungsverfahren, für die Ermittlung von Steuern oder im Zusammenhang mit Unternehmensbewertungen etc.. Sprich überall wo Behörden im Spiel sind. Ein vollständiges Immobiliengutachten ist ein umfangreiches Dokument von mindestens 30 Seiten. Bei einem Gutachten ist der Aufwand und damit der Preis abhängig von vielen Faktoren. Eine Eigentumswohnung in top Zustand mit vorhandener vollständigen Dokumentation braucht wenig zusätzlichen Aufwand, ein modernisierungsbedürftiges Wohnhaus bei dem die Dokumentenlage nicht vollständig ist, bedarf naturgemäß einen enormen Aufwand um die Datenlage zu vervollständigen. Um den benötigten Aufwand abschätzen zu können brauchen wir eine Aufstellung der vorhandenen Unterlagen.

Die Bauschadenbewertung ist begrenzt auf die Schadensbewertung innerhalb einer Immobilienbewertung. Sie dient dazu, während einer Immobilienbewertung erkannte Schäden einzuwerten um die Kosten der Beseitigung in die Wertfindung der Immobilie einfließen zu lassen.

Für die Auswahl der passenden Gutachten-Kategorie, müssen präzise Anforderungen formuliert werden, damit es für die beabsichtigen Verwendung geeignet ist. Nehmen Sie bitte hierzu gern direkt Kontakt mit uns auf.