Warum ein Gutachten im Erbfall
Ein Verkehrswertgutachten wird bei Erbstreitigkeiten zwischen Erben ebenso benötigt wie zur Vorlage beim Finanzamt für die Erbschaftssteuer. In beiden Fällen reicht eine einfache Schätzung meist nicht aus – es geht um eine nachvollziehbare, nach anerkannten Verfahren erstellte Wertermittlung.
Warum eine Online-Bewertung dem Finanzamt nicht reicht
Wenn es um die Festsetzung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer geht und nachgewiesen werden soll, dass die Immobilie weniger wert ist, als das Finanzamt pauschal berechnet hat, verlangt die Behörde in der Regel ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen – bei AUDITA erstellt durch Apollo König im Rahmen seiner DEKRA-Personenzertifizierung D1Plus, soweit der Bewertungsgegenstand vom Zertifizierungsumfang erfasst ist. Eine kostenlose Online-Marktpreiseinschätzung wird dafür nicht akzeptiert.
Erbengemeinschaften
Bei mehreren Erben hilft ein unabhängiges Gutachten, den Immobilienwert auf eine objektive, für alle Beteiligten nachvollziehbare Grundlage zu stellen – unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft, untereinander ausgeglichen oder von einem Erben übernommen werden soll. Beauftragen kann in der Regel jedes Mitglied der Erbengemeinschaft, ein Nachlasspfleger, ein Nachlassverwalter oder das zuständige Gericht.
Geht es neben der Immobilie auch um weitere Vermögenswerte im Nachlass, etwa Unternehmensbeteiligungen oder digitale Vermögenswerte, unterstützen wir zusätzlich bei der wirtschaftlichen Bestandsaufnahme des Nachlasses.
Benötigte Unterlagen
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bauzeichnungen bzw. Grundrisse und Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung
- Erbschein oder Testamentseröffnungsprotokoll, sofern bereits vorhanden
Häufige Fragen
Warum brauche ich bei einer Erbschaft ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten wird bei Erbstreitigkeiten zwischen Erben sowie zur Vorlage beim Finanzamt für die Erbschaftssteuer benötigt, wenn eine einfache Schätzung nicht ausreicht.
Akzeptiert das Finanzamt eine kostenlose Online-Bewertung?
Nein. Wenn es um die Festsetzung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer geht und nachgewiesen werden soll, dass die Immobilie weniger wert ist, als das Finanzamt pauschal berechnet hat, verlangt die Behörde in der Regel ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen.
Wer kann ein Gutachten bei einer Erbengemeinschaft beauftragen?
In der Regel jedes Mitglied der Erbengemeinschaft, ein Nachlasspfleger oder ein Nachlassverwalter, sowie gegebenenfalls das zuständige Gericht.
Welche Unterlagen werden für die Bewertung im Erbfall benötigt?
In der Regel ein aktueller Grundbuchauszug, Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnung, ein Energieausweis sowie bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung und die letzten drei Eigentümerversammlungsprotokolle.
