Was ein Insolvenzgutachten enthält
Im Zentrum steht die detaillierte Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die sämtliche bilanziellen und außerbilanziellen Faktoren berücksichtigt. Ergänzt wird sie durch den Liquiditätsstatus und eine belastbare Liquiditätsplanung, die für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO entscheidend ist.
Hinzu kommt die Fortführungsprognose nach § 19 InsO: Sie bewertet, ob das Unternehmen auf Basis realistischer Annahmen fortgeführt werden kann oder ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Ergänzend wird ein Überschuldungsstatus erstellt und stille Reserven und Lasten werden bewertet. Falls erforderlich, umfasst das Gutachten auch die Analyse wirtschaftskrimineller Auffälligkeiten. Abschließend werden alle Berechnungen und Methoden vollständig dokumentiert.

Themen in diesem Bereich
Der Bereich Insolvenzgutachten umfasst mehrere eigenständige Themen mit jeweils eigener Fragestellung:
- Zahlungsunfähigkeit & Überschuldung – Feststellung nach §§ 17 und 19 InsO
- Schlussrechnungs- & Kassenprüfung – für Rechtspfleger und Gläubigerausschüsse
- Insolvenzplanverfahren – betriebswirtschaftliche Begleitung als Fortsetzung eines S6- oder S11-Gutachtens, siehe Sanierungsgutachten nach IDW S 6
Methodik und Ablauf
- Akten- und Dokumentenanalyse – Jahresabschlüsse, Buchhaltungsdaten, Verträge, Kontoauszüge
- Liquiditätsprüfung – aktueller Status und kurzfristige Zahlungsfähigkeit
- Vermögenslage bewerten – einschließlich stiller Reserven und bilanzexterner Positionen
- Zahlungsströme analysieren – Ursachen der wirtschaftlichen Krise
- Fortführungsfähigkeit beurteilen und Gutachten erstellen
- Besprechung mit Auftraggeber oder Gericht
Auftraggeber
Sachverständige Qualifikation
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bestätigt eine besondere Sachkunde und verpflichtet zu unabhängiger, unparteiischer und gewissenhafter Tätigkeit. Die Bestellung erfolgt nach Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer und steht für eine nachvollziehbare, methodische Vorgehensweise.
Häufige Fragen zum Insolvenzgutachten
Was umfasst ein Insolvenzgutachten?
Ein Insolvenzgutachten analysiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens, den Liquiditätsstatus, die Fortführungsprognose nach § 19 InsO sowie gegebenenfalls Anzeichen wirtschaftskrimineller Auffälligkeiten. Ziel ist eine nachvollziehbar dokumentierte Grundlage zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage.
Wer beauftragt Insolvenzgutachten?
Typische Auftraggeber sind Gerichte und Staatsanwaltschaften, Insolvenzverwalter, Banken und Kreditgeber, Unternehmen und Gesellschafter sowie Versicherungen und Ermittlungsbehörden.
Welche Themen gehören zum Bereich Insolvenzgutachten?
Dazu zählen insbesondere die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, die Schlussrechnungs- und Kassenprüfung für Insolvenzgerichte und Gläubigerausschüsse sowie die betriebswirtschaftliche Begleitung von Insolvenzplanverfahren.
Wie läuft die Erstellung eines Insolvenzgutachtens ab?
Am Anfang steht eine Akten- und Dokumentenanalyse. Es folgen Liquiditätsprüfung, Bewertung der Vermögenslage, Analyse der Zahlungsströme und Beurteilung der Fortführungsfähigkeit. Abschließend wird das Gutachten dokumentiert und mit dem Auftraggeber oder Gericht besprochen.
