Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
Ein Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit prüft, ob ein Unternehmen seine fälligen Verbindlichkeiten innerhalb der gesetzlichen Fristen vollständig bedienen kann. Die Analyse umfasst den Liquiditätsstatus, Liquiditätslücken, Zahlungsstockungen und die von der Rechtsprechung entwickelte 10-Prozent-Grenze. Besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, ob eine Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten oder nur drohend ist.
Überschuldungsprüfung und Fortführungsprognose nach § 19 InsO
Ein Gutachten zur Überschuldung untersucht, ob das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten deckt und ob eine positive Fortführungsprognose besteht. Die Analyse umfasst die Bewertung der Bilanz, die Prüfung stiller Reserven und Belastungen sowie die Plausibilisierung der Liquiditätsplanung. Das Gutachten zeigt, ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt oder ob Sanierungsmaßnahmen die Fortführung realistisch sichern können.
Verantwortung der Geschäftsführung und mögliche straf- und haftungsrechtliche Folgen
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung trägt die Geschäftsführung eine erhebliche Verantwortung: Sie muss unverzüglich prüfen, ob ein Insolvenzantrag erforderlich ist. Wird dieser nicht oder verspätet gestellt, sieht § 15a InsO strafrechtliche Konsequenzen vor; § 15b InsO regelt zusätzlich die Verantwortlichkeit für Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Ein fundiertes Gutachten dokumentiert die wirtschaftliche Situation nachvollziehbar und kann der Geschäftsleitung eine belastbare Grundlage für die weitere Beurteilung und Entscheidung geben. Zusätzlich werden wirtschaftliche Vorgänge und Zahlungsströme dokumentiert und für eine mögliche insolvenzrechtliche Prüfung aufbereitet, etwa bei Gesellschafterdarlehen, Sicherheitenbestellungen oder Zahlungen in der Krise.
Benötigte Unterlagen
Fehlende Unterlagen werden, soweit möglich, aus vorhandenen Informationen rekonstruiert.
Häufige Fragen
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO liegt vor, wenn ein Unternehmen seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Geprüft werden Liquiditätsstatus, Liquiditätslücken, Zahlungsstockungen und die von der Rechtsprechung entwickelte 10-Prozent-Grenze.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) betrifft die aktuelle Fähigkeit, fällige Verbindlichkeiten zu bedienen. Überschuldung (§ 19 InsO) liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und zugleich keine positive Fortführungsprognose besteht.
Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?
In der Regel werden aktuelle Kontoauszüge, eine Liquiditätsplanung, Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie eine Übersicht der Verbindlichkeiten benötigt. Fehlende Unterlagen werden, soweit möglich, aus vorhandenen Informationen rekonstruiert.
Welche straf- und haftungsrechtlichen Folgen können bei verspäteter Antragstellung entstehen?
Bei verspäteter Insolvenzantragstellung sieht § 15a InsO strafrechtliche Konsequenzen vor; § 15b InsO regelt die Verantwortlichkeit für Zahlungen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Ein fundiertes Gutachten dokumentiert die wirtschaftliche Lage nachvollziehbar und kann der Geschäftsleitung eine belastbare Entscheidungsgrundlage geben.
Wer beauftragt ein Gutachten zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung?
Auftraggeber sind unter anderem Gerichte, Insolvenzverwalter, Banken, die Geschäftsführung selbst sowie Gesellschafter, die eine objektive Beurteilung der wirtschaftlichen Lage benötigen.
Welcher Zeitraum wird bei der Prüfung untersucht?
Das hängt vom Einzelfall ab. In der Regel wird die wirtschaftliche Entwicklung über mehrere Monate bis Jahre rückblickend nachvollzogen, um den tatsächlichen Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zeitlich einzugrenzen.
