Betriebwirtschaftliche Gutachten

 

In der betriebswirtschaftlichen Begutachtung bietet der Gutachter fundierte Analysen und Bewertungen zu verschiedenen unternehmerischen Fragestellungen. Dies kann z. B. die Bewertung eines Unternehmens, die Analyse der Wirtschaftlichkeit oder die strategische Beratung zur Optimierung von Prozessen und Ressourcen umfassen. Solche Gutachten unterstützen Unternehmen bei wichtigen Entscheidungen, etwa bei Fusionen und Übernahmen, Investitionsentscheidungen oder im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen.

Sanierungsgutachten

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 und IDW S 11 bildet die professionelle Grundlage für tragfähige Restrukturierungs‑ und Fortführungskonzepte in Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden. Es dient Banken, Kreditgebern, Gesellschaftern und Gerichten als objektive Entscheidungsbasis, um die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens rechtssicher zu beurteilen. Die Gutachtenstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer stellen sicher, dass Analyse, Methodik und Dokumentation höchsten fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Im Mittelpunkt eines solchen Gutachtens steht die umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Ausgangslage, einschließlich der Analyse von Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage sowie der Identifikation von Krisenursachen. Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung einer integrierten Unternehmensplanung, die Ertrags‑, Bilanz‑ und Liquiditätsentwicklung realistisch abbildet und die Grundlage für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit bildet.

Ein zentrales Element ist die Prüfung, ob das Unternehmen über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt und ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die Krise nachhaltig zu überwinden. Die Anforderungen aus IDW S 6 definieren hierfür klare Kriterien: Sanierungsfähigkeit, positive Fortführungsprognose, belastbare Maßnahmenpakete und ein konsistentes Finanzierungskonzept. Ergänzend berücksichtigt IDW S 11 die insolvenzrechtliche Dimension, insbesondere die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie die Ableitung einer rechtssicheren Fortführungsprognose nach § 19 InsO.

Das Ergebnis ist ein gerichtsfestes, nachvollziehbares und transparent dokumentiertes Sanierungsgutachten, das sowohl den Anforderungen der Kreditwirtschaft als auch den Erwartungen von Gerichten, Insolvenzverwaltern und Aufsichtsbehörden entspricht. Es schafft Klarheit über Handlungsoptionen, Risiken und Erfolgsaussichten und bildet damit die Grundlage für fundierte Entscheidungen in Restrukturierungs‑ und Krisensituationen.

Gutachten für Versicherungen

Eine besondere Expertise liegt in der Erstellung von Gutachten für Versicherungen, bei denen die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens oder einer Privatperson objektiv, nachvollziehbar und gerichtsfest bewertet werden muss. Versicherer benötigen solche Analysen insbesondere dann, wenn es um die Feststellung möglicher wirtschaftlicher Motive für Betrugs‑ oder Untreuehandlungen geht. Durch die detaillierte Analyse der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage lassen sich Auffälligkeiten identifizieren, die auf eine wirtschaftliche Notlage oder strategische Manipulationen hindeuten können.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bewertung von Vermögensgegenständen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Dabei werden stille Reserven, Lasten, Marktwerte und Liquidationswerte präzise ermittelt, um Schadenshöhen, Entschädigungsansprüche oder wirtschaftliche Hintergründe zuverlässig beurteilen zu können. Diese Bewertungen sind für Versicherungen essenziell, um Risiken korrekt einzuschätzen, Leistungsansprüche zu prüfen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Durch die Kombination aus betriebswirtschaftlicher Analyse, forensischer Methodik und rechtssicherer Dokumentation entstehen belastbare, transparente und objektive Gutachten, die sowohl in außergerichtlichen Klärungen als auch in komplexen Streitfällen Bestand haben. Versicherungen profitieren damit von einer unabhängigen Expertise, die wirtschaftliche Zusammenhänge klar herausarbeitet und potenzielle Manipulationsmotive sichtbar macht.

 

Gutachten in Fällen von Wirtschaftskriminalität

Bei Verdacht auf Wirtschaftskriminalität – etwa Betrug, Untreue, Unterschlagung, Bankrott, Anlagebetrug oder Internetbetrug – unterstützen wir Unternehmen, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Ermittlungsbehörden, Versicherungen und Privatpersonen mit gerichtsfesten betriebswirtschaftlichen Gutachten. Ziel ist es, wirtschaftliche Sachverhalte lückenlos aufzuklären, finanzielle Schäden zu quantifizieren und Beweise bereitzustellen, die auch in komplexen Verfahren Bestand haben.

Im Mittelpunkt steht die Analyse und Aufbereitung von Beweismaterialien, darunter Finanzdaten, Zahlungsströme, Buchhaltungsunterlagen, Verträge, interne Kommunikation und digitale Spuren. Durch die detaillierte Analyse von Finanzströmen und Geschäftsprozessen lassen sich Auffälligkeiten identifizieren, die auf strafbare Handlungen oder manipulative Muster hinweisen. Wir rekonstruieren wirtschaftliche Vorgänge, prüfen Motive, bewerten Vermögensverschiebungen und dokumentieren sämtliche Erkenntnisse nachvollziehbar und transparent.

Ein wesentlicher Aspekt ist die klare Abgrenzung zu staatlichen oder privaten Ermittlern. Während Polizei, Staatsanwaltschaften oder private Ermittlungsdienste operative Ermittlungen durchführen, konzentrieren wir uns auf die forensisch‑betriebswirtschaftliche Bewertung der wirtschaftlichen Sachverhalte. Wir stützen uns auf deren Erkenntnisse, erfüllen jedoch eine andere Aufgabe: die objektive, unabhängige und gerichtsfeste wirtschaftliche Analyse, die als Grundlage für Entscheidungen von Gerichten, Behörden, Versicherungen oder Unternehmen dient.

Unsere Gutachten zeichnen sich durch höchste Diskretion aus. Nicht jedes Gutachten landet vor Gericht – viele dienen der internen Aufklärung, der Risikobewertung, der Absicherung von Entscheidungen oder der Vorbereitung außergerichtlicher Einigungen. Gleichzeitig sind alle Ergebnisse so dokumentiert, dass sie gerichtsfest sind und in straf‑ oder zivilrechtlichen Verfahren verwendet werden können.

Durch diese Expertise tragen wir dazu bei, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen, Compliance‑Strukturen zu stärken und das Vertrauen in die wirtschaftliche Integrität von Unternehmen und Projekten wiederherzustellen. Auftraggeber profitieren von einer unabhängigen, analytisch präzisen und rechtssicheren Bewertung, die Transparenz schafft und fundierte Entscheidungen ermöglicht.

 

Korruption Bestechung Bestechlichkeit

Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit zählen zu den gravierendsten Formen wirtschaftskrimineller Handlungen und führen häufig zu erheblichen finanziellen Schäden, systematischen Fehlentscheidungen und langfristigen Reputationsrisiken. Ein professionelles Gutachten im Bereich Korruption untersucht, ob unzulässige Vorteilsgewährungen, verdeckte Zahlungen oder manipulative Einflussnahmen stattgefunden haben. Dabei werden Entscheidungswege, interne Kontrollmechanismen, Compliance‑Strukturen und Zahlungsströme detailliert analysiert, um mögliche Interessenkonflikte und verborgene Einflussnahmen aufzudecken. Ziel ist es, wirtschaftliche Schäden zu quantifizieren, Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen und die Grundlage für interne Aufklärung oder gerichtliche Verfahren zu schaffen.

Für Unternehmen und insbesondere für die Geschäftsführung bestehen bei Bestechung und Bestechlichkeit erhebliche straf‑ und zivilrechtliche Risiken. Neben Sanktionen nach StGB drohen persönliche Haftungsansprüche, Schadensersatzforderungen und die Gefahr insolvenzrechtlicher Konsequenzen. Ein fundiertes Gutachten zeigt auf, ob Pflichtverletzungen vorliegen, ob Kontrollsysteme versagt haben und ob Handlungen der Geschäftsleitung zu relevanten Anfechtungstatbeständen nach InsO führen können – etwa durch unzulässige Vorteilsgewährungen, verdeckte Zahlungen oder begünstigende Entscheidungen in der Unternehmenskrise. Die Analyse schafft damit eine belastbare Grundlage für Compliance‑Maßnahmen, interne Ermittlungen und die Wiederherstellung regelkonformer Unternehmensführung.

Unternehmensbewertung / Bewertung von Unternehmensanteilen

Die Bewertung eines Unternehmens erfordert eine klare, nachvollziehbare und wirtschaftlich fundierte Herangehensweise. Wir erstellen unabhängige, gerichtsfeste Gutachten zum Unternehmenswert und zum Wert einzelner Unternehmensanteile – für Gesellschafter, Gerichte, Banken, Insolvenzverwalter und Versicherungen.

Unsere Bewertungslogik: Substanz + Ertrag

Sachwert
Wir analysieren die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens: Vermögenswerte, Immobilien, Maschinen, Vorräte, stille Reserven. Besonders relevant bei Krisen, Streitigkeiten oder wenn die Fortführung unsicher ist.

Ertragswert
Wir bewerten die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens – Grundlage für Kaufpreise, Anteilsübertragungen und Finanzierungsentscheidungen.

Durch die Kombination beider Verfahren entsteht ein realistischer, belastbarer Unternehmenswert, der wirtschaftliche Chancen und Risiken gleichermaßen abbildet.
Unsere Gutachten sind neutral, wirtschaftlich belastbar und gerichtsfest – ideal für Gesellschafterwechsel, Erbauseinandersetzungen, Kaufpreisfindung, Finanzierungen oder insolvenznahe Situationen.

 

Interimmanagement

Für Unternehmen in Spezialsituationen gibt es auch die Möglichkeit Dr. Andreas Hey und Apollo König als Interimmanager zu gewinnen.

Spezialisiert sind wir auf Situationen vor, in und nach der Insolvenz. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer beträgt 6 Monate. Typische Beschäftigungsarten sind Geschäftsführer, Chief Financial Officer (CFO) oder Chief Restructuring Officer (CRO).

Anfragen zu Verfügbarkeiten und Details bitte per Mail an andreas.hey@audita.de