Betriebwirtschaftliche Gutachten
In der betriebswirtschaftlichen Begutachtung bietet der Gutachter fundierte Analysen und Bewertungen zu verschiedenen unternehmerischen Fragestellungen. Dies kann z. B. die Bewertung eines Unternehmens, die Analyse der Wirtschaftlichkeit oder die strategische Beratung zur Optimierung von Prozessen und Ressourcen umfassen. Solche Gutachten unterstützen Unternehmen bei wichtigen Entscheidungen, etwa bei Fusionen und Übernahmen, Investitionsentscheidungen oder im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen.
Sanierungsgutachten
Ein Sanierungsgutachten nach IDW S 6 und IDW S 11 bildet die professionelle Grundlage für tragfähige Restrukturierungs‑ und Fortführungskonzepte in Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden. Es dient Banken, Kreditgebern, Gesellschaftern und Gerichten als objektive Entscheidungsbasis, um die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens rechtssicher zu beurteilen. Die Gutachtenstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer stellen sicher, dass Analyse, Methodik und Dokumentation höchsten fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Im Mittelpunkt eines solchen Gutachtens steht die umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Ausgangslage, einschließlich der Analyse von Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage sowie der Identifikation von Krisenursachen. Darauf aufbauend erfolgt die Erstellung einer integrierten Unternehmensplanung, die Ertrags‑, Bilanz‑ und Liquiditätsentwicklung realistisch abbildet und die Grundlage für die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit bildet.
Ein zentrales Element ist die Prüfung, ob das Unternehmen über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt und ob die geplanten Maßnahmen geeignet sind, die Krise nachhaltig zu überwinden. Die Anforderungen aus IDW S 6 definieren hierfür klare Kriterien: Sanierungsfähigkeit, positive Fortführungsprognose, belastbare Maßnahmenpakete und ein konsistentes Finanzierungskonzept. Ergänzend berücksichtigt IDW S 11 die insolvenzrechtliche Dimension, insbesondere die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie die Ableitung einer rechtssicheren Fortführungsprognose nach § 19 InsO.
Das Ergebnis ist ein gerichtsfestes, nachvollziehbares und transparent dokumentiertes Sanierungsgutachten, das sowohl den Anforderungen der Kreditwirtschaft als auch den Erwartungen von Gerichten, Insolvenzverwaltern und Aufsichtsbehörden entspricht. Es schafft Klarheit über Handlungsoptionen, Risiken und Erfolgsaussichten und bildet damit die Grundlage für fundierte Entscheidungen in Restrukturierungs‑ und Krisensituationen.
Insolvenzplanverfahren
Begleitung in Insolvenzplanverfahren als besondere Form der S6- und S11-Gutachten-Begleitung
Die Audita begleitet Unternehmen nicht nur bei der Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S6 und Finanzstatus-Gutachten nach IDW S11, sondern übernimmt auch die spezialisierte Begleitung in Insolvenzplanverfahren als besonderen Baustein der Sanierungsberatung. Dadurch werden die in S6- und S11-Gutachten entwickelten Sanierungsansätze konsequent in ein rechtssicheres und wirtschaftlich tragfähiges Insolvenzplanverfahren überführt.
Im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens unterstützt die Audita Geschäftsleitung, Gesellschafter und wesentliche Stakeholder bei der strategischen Planung, der Erstellung und Verhandlung des Insolvenzplans sowie der wirtschaftlichen Durchrechnung der Planansätze. So entsteht eine durchgängige Linie von der Krisenfrüherkennung über die Sanierungsdiagnose bis zur gerichtlichen Planbestätigung.
Nahtlose Verbindung von S6-/S11-Gutachten und Insolvenzplan
Die Begleitung in Insolvenzplanverfahren durch die Audita knüpft systematisch (falls vorliegend) an die Ergebnisse der S6- und S11-Gutachten an. Die dort geprüfte Fortführungsfähigkeit, integrierte Unternehmensplanung und Liquiditätsplanung werden in die Struktur des Insolvenzplans übertragen und für die Gläubiger transparent aufbereitet. Dies erhöht die Akzeptanz des Plans, verkürzt Entscheidungsprozesse und schafft eine belastbare Grundlage für die Sanierung im eröffneten Insolvenzverfahren oder in der Eigenverwaltung.
Durch diese integrierte Vorgehensweise werden rechtliche, betriebswirtschaftliche und kommunikative Aspekte des Insolvenzplanverfahrens zusammengeführt. Für Unternehmen bedeutet dies eine höhere Planungssicherheit, eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Gläubigern und Finanzierern sowie eine klare Perspektive auf Fortführung, Restrukturierung oder übertragende Sanierung.
Untersuchung von Wirtschaftskriminalität
Bei Verdacht auf wirtschaftskriminelle Handlungen wie Betrug, Veruntreuung oder Korruption unterstützt der Gutachter durch die Analyse und Aufbereitung von Beweismaterialien. Er führt detaillierte Untersuchungen durch, analysiert Finanzströme und Geschäftsprozesse und dokumentiert etwaige strafbare Handlungen. Ziel ist es, die Tatbestände lückenlos zu klären und Beweise bereitzustellen, die vor Gericht Bestand haben. Durch seine Expertise hilft der Gutachter, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und das Vertrauen in die wirtschaftliche Integrität des Unternehmens wiederherzustellen. Mit diesen Dienstleistungen trägt der Gutachter zur Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz in Unternehmen und Projekten bei und unterstützt Auftraggeber bei der Absicherung ihrer Investitionen und Entscheidungsprozesse.
Interimmanagement
Für Unternehmen in Spezialsituationen gibt es auch die Möglichkeit Dr. Andreas Hey und Apollo König als Interimmanager zu gewinnen.
Spezialisiert sind wir auf Situationen vor, in und nach der Insolvenz. Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer beträgt 6 Monate. Typische Beschäftigungsarten sind Geschäftsführer, Chief Financial Officer (CFO) oder Chief Restructuring Officer (CRO).
Anfragen zu Verfügbarkeiten und Details bitte per Mail an andreas.hey@audita.de
