Sanierungsgutachten
Basierend auf eigenen Sanierungserfahrungen im Beratungsbereich und fußend auf der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Dr. Andreas Hey erstellen wir für Unternehmen Sanierungsgutachten entweder angelehnt oder nach dem Standard IDW S6. Hierbei ist zwischen der Sanierungsberatung, die wir in diesem Rahmen nicht anbieten, und dem Sanierungsgutachten, das in der Regel von Banken gefordert wird, zu unterscheiden.
Unsere diesbezüglichen Gutachten sind vergleichsweise kurz und prägnant und in ihrer Aussage eindeutig. Sie beruhen ausschließlich auf den vom Mandanten zur Verfügung gestellten Unterlagen und Auskünften und beinhalten keine eigenen Nachforschungen. Die Abrechnung erfolgt nach Tagessätzen zzgl. eventuell anfallender Spesen und Auslagen. Zwischenrechnungen werden monatlich gestellt. Unsere Kunden erhalten vorab Kosten- und Erfolgsabschätzungen, so dass auch hier Kostensicherheit entsteht.