Ein besonderes Thema in der familienrechtlichen Auseinandersetzung ist die illoyale Vermögensminderung. Dabei geht es im Kern darum, dass ein Ausgleichspflichtiger sich vorsätzlich entreichert, damit er diesen Anteil am Vermögenszuwachs nicht an seinen Ex – Ehepartner übertragen muss.
https://www.rechtslupe.de/…/zugewinnausgleich-und-der-vorwu…
In der Praxis konnten wir als Gutachter zahlreiche Gestaltungsformen kennen lernen. Es sind dabei die unterschiedlichsten Fälle zu unterscheiden, die einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu unterziehen sind.
Nicht jeder Vermögensverlust ist eine illoyale Vermögensverschiebung, andererseits ist manche „kreative“ Lösung am Rande des strafrechtlich Relevanten, manchmal darüber hinaus.
Mit unserer Erfahrung und unserem langjährigen Know How unterscheiden wir dezidiert und nachvollziehbar für Gerichte und Parteien, wann welche Gestaltung aus betriebswirtschaftlicher Perspektive vorliegt.