Banken erhöhen Risikovorsorge wegen befürchteter Insolvenzwelle

Die Artikel über die Befürchtungen der Banken in Bezug auf die künftige Welle im Bereich der Insolvenzen mehren sich. Dabei wird der Fokus auf die gestiegene Risikovorsorge und die damit verbundenen Ertragseinbußen der Banken gerichtet.


Die weiteren Konsequenzen werden aber oft aus dem Blick verloren. Denn schon jetzt klagen Unternehmer über erhöhte Auflagen bei der Kreditvergabe und Erfordernisse bei der Stellung von Sicherheiten. Von Ausnahmen abgesehen müssen die Unternehmen im Moment ihre Planungen und Gewinnerwartungen nach unten korrigieren, was seinerseits die Ratings der Unternehmen beeinflusst. In der Logik der Ratingsysteme ist das folgerichtig, führt aber auch dazu, dass auch möglicherweise Unternehmen die Kreditausweitung verwehrt wird, die in der aktuellen Krise Zukunftspotential heben könnten.


Die Insolvenzwelle kann zu einem Tsunami werden. Die politischen Reaktionen mit Hilfe der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sind möglicherweise sozialpolitisch sinnvoll. Wirtschaftspolitisch sind sie kontraproduktiv.


https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/banken-vervielfachen-rueckstellungen-zur-risikovorsorge-16927381.html

Insolvenz von Flughäfen

Oftmals als lokale Prestigeprojekte geplant und betrieben, gehen sie schon bei geringeren als der aktuellen Krise in die Knie bzw. Insolvenz.


Nach z.B. Kassel – Calden oder Magdeburg Cochstedt hat es jetzt den Flughafen Paderborn erwischt.


https://www.airliners.de/flughafen-paderborn-insolvenz-eigenverwaltung/57093


Es wird nicht der letzte Flughafen gewesen sein, den dieses Schicksal in diesem Jahr ereilt.

Mieten der Einzelhandelsimmobilien sinken

Die Immobilienmärkte sind in Bewegung. Schon länger setzte der beständig wachsende Internethandel den Einzelhändlern in den Innenstädten zu.

Jetzt kommt Corona als verstärkender Effekt noch hinzu. Wie sich die Innenstadtlagen nach dem Karstadt/Kaufhof Desaster weiterentwickeln werden, bleibt fraglich. Erste Stimmen aus der Politik werden laut (Die Linke), staatliche Kaufhäuser zu gründen.


Aber bereits jetzt schlagen alle diese Faktoren schon auf die Mietpreise der Einzelhandelsimmobilien durch.

https://www.finanzen100.de/finanznachrichten/boerse/preise-stagnieren-krise-schwappt-auf-den-immobilienmarkt-ueber_H1485674654_12354044/

Der Preisanstieg in den anderen Marktsegmenten scheint gestoppt bzw. der Trend der stetigen Erhöhung ist durchbrochen.

Kann der Trend zum Homeoffice die Wohnungsmärkte in Ballungsgebieten entspannen?

Auch in der Immobilienökonomie spricht man von Megatrends. Die Digitalisierung eröffnet auch Optionen zu neuen Formen der Erwerbsarbeit. Das Homeoffice gehört dazu.

Dass das Homeoffice mittelfristig Einfluss auf die Büroimmobilienmärkte nehmen wird, liegt auf der Hand. Corona verstärkt hier nur einen sowieso schon vorhandenen Trend.

Doch auch die Wohnimmobilien bzw. die Option auch andere als innerstädtische Wohnungen zu nutzen, weil ein anderes Opportunitätsverhalten in Bezug auf die Anreisezeit zur Arbeit greifen wird, thematisiert dieser Artikel.

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/der-trend-zum-homeoffice-k%c3%b6nnte-den-%c3%bcberhitzten-wohnungsmarkt-in-vielen-gro%c3%9fst%c3%a4dten-ver%c3%a4ndern/ar-BB18ib7I?ocid=st2

Nach hiesiger Auffassung wird es aber mindestens noch eine Dekade dauern, bis sich der Trend ggf. auf den Mietmärkten der städtischen Wohngebiete bemerkbar macht.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Zu den Plänen der Bundesregierung, die Insolvenzantragspflicht bis 2021 auszusetzen, gibt es unterschiedliche Fachmeinungen.

Der Bundesverband der Unternehmensberater (BDU) steht diesen Plänen kritisch gegenüber, zumindestens was das Thema Zahlungsunfähigkeit angeht. Für die Überschuldung wird die weitere Aussetzung durchaus begrüßt.

Dazu fordert der BDU die Einführung präventiver Restrukturierungsmaßnahmen.


https://www.bdu.de/media/354916/insolvenzantragspflicht-positionspapier.pdf

Aus hiesiger Sicht werden in vielen Stellungnahmen die Fragen der positiven Fortführungsprognose innerhalb der Überschuldungsprüfung sowie die Verschränkungen von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu wenig beachtet. Auch praktisch sind die Forderungen nicht praktikabel. Die Verschuldung der bei Unternehmen in der Krise erfolgt in der Regel bei Lieferanten, andere Kreditmöglichkeiten bei Banken sind in der Regel verstellt. Diese stehen aber dann wegen § 129 InsO unter besonderem Risiko. Hier müssen ökonomisch konsistente Lösungen gefunden werden.

Was wir sehen, ist Flickwerk, dass mehr Schaden anrichtet als Nutzen stiftet.

Apotheken und Insolvenz

Man sollte meinen, die Insolvenz von Apotheken sei unmöglich, bei den „Apothekenpreisen“.

Tatsächlich geraten aber immer mehr Apotheken unter wirtschaftlichen Druck. Das für jeden Kunden sichtbare Zeichen: auf den freien Verkaufsflächen in der Apotheke werden immer mehr hochpreisige Produkte aus den Bereichen Kosmetik oder Supplements verkauft, um den Umsatz zu erhöhen.


Sollte das nicht vor Zahlungsschwierigkeiten helfen, gibt es noch weitere gesetzliche Neuerungen und rechtliche Möglichkeiten für Apotheker.


https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/insolvenz-apotheker-mit-beschraenkter-haftung-restschuldbefreiung/

Berliner Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel ist ein voller Erfolg. Jedenfalls wenn man das Wort wörtlich nimmt und und die Anzahl der Mietverhältnisse deckeln möchte.


https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/nach-mietendeckel-25-weniger-mietwohnungen-in-berlin-9202452

„Der Berliner Mietmarkt gerät durch den Mietendeckel weiter unter Druck, wie eine exklusive Analyse von Immoscout24 für die Wirtschaftswoche zeigt, für die jeweils das Angebot auf dem Portal in den Monaten Juli 2019 und Juli 2020 verglichen wurde.“


Durch die hohe Anzahl von Anzeigen auf dem Portal dürfte diese Aussage statistisch valide sein. Googelt man Berliner Mietendeckel, dann erscheint als zweiter Treffer bereits als Vorschlag bereits „Berliner Mietendeckel umgehen“.

Zombieunternehmen

Dieser Bericht ist alarmierend, weil er zu Recht auf die Ansteckungswirkung der „Zombieunternehmen“ auf die gesunden Unternehmen hinweist. An dieser Stelle aber auch mein Hinweis an die Redaktionen.

Der Ausdruck „verdeckt verschuldeter Unternehmen“ ist Blödsinn.


Man darf gespannt sein, was in dem Gesetzentwurf zur vorinsolvenzlichen Sanierung und den Schuldenmoratorien so geregelt sein wird. Man wird dieses Thema aber nicht anfassen können , ohne erneut auch die Fragen der Anfechtung nach § 129 ff. Inso erneut in die Betrachtung mit aufzunehmen.


Insbesondere bin ich gespannt auf die frage, wie die unterschiedlichen Rechtspositionen zwischen Schuldner und Gläubiger ausgestaltet sein werden. Als nur kurze Anmerkung sein hier angeführt, dass „juristische Waffengleichheit“ erforderlich ist.


https://www.welt.de/wirtschaft/article213619642/Firmeninsolvenzen-Zahl-der-Zombieunternehmen-steigt-kraeftig.html

Subventionsbetrug bei Coronahilfen

Die Frage nach der Rückzahlung der Coronahilfen wird jetzt immer lauter gestellt.

Die unbürokratische Auszahlung hat auch viele Betrüger auf den Plan gerufen, die Rede ist von Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Für die Verwirklichung des Tatbestandes reicht schon die falsche Angabe im Antrag, da bereits die Vermögensgefährdung (die dadurch implizierte Einschränkung staatlichen Handelns) als Schutzzweck des Staates in der Norm definiert ist.


In diesem Aufsatz werden die wesentlichen Eckpunkte kurz dargestellt und der Autor kommt zu der Conclusio dass:


„Wenn der Mandant zum Zeitpunkt der Antragstellung davon ausgehen durfte, dass ein Förderbedarf bestand, und er bei der Beantragung könnte i.d. R. weder von Vorsatz noch von Leichtfertigkeit auszugehen sein. Unklarheiten in den Vergaberichtlinien oder deren Neuregelung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung dürfen strafrechtlich nicht zu seinen Lasten gehen. Da es sich um strafrechtliche Fragen handelt, dürfen Steuerberater ihre Mandanten hierzu nicht beraten. Sie können nur allgemeine Hinweise geben.“


https://www.presseportal.de/pm/143986/4677999

BaFin Mitarbeiter handelten verstärkt Wirecard Aktien vor der Pleite

Die Rolle der BaFin innerhalb des Wirecard Skandals ist noch nicht abschliessend geklärt.

Für Brancheninsider dürfte die folgende Meldung jedoch Potential für weitere Vorwürfe bergen.


https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/bilanzskandal-wirecard-aktie-rutscht-ab-bafin-mitarbeiter-handelten-vor-pleite-verstaerkt-mit-wirecard-aktien-9195211


Man wird die weiteren Entwicklungen und Enthüllungen abwarten müssen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass innerhalb der BaFin Insiderwissen um die Probleme von Wirecard genutzt wurde, dann wird ein neuer Blick auf die Vorgänge erforderlich.