Wirtschaft schrumpft – Insolvenzantragspflicht setzt wieder ein

Wirtschaft schrumpft.


https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/konjunktur-deutsche-wirtschaft-schrumpft-zu-jahresbeginn-unerwartet-deutlich/27146706.html


Überraschung.


Heute läuft die Schonfrist zur Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages aus.


Lassen wir uns überraschen.

Strafverfahren gegen Weimarer Richter wegen Rechtsbeugung

Im umstrittenen Weimarer Verfahren haben sich jetzt die kritischen Richter und Staatsanwälte mit einer 17 seitigen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Kern der Ausführungen ist die folgende Frage:

„Es stellt sich daher die Frage, ob für die Abwendung einer Kindeswohlgefährdung durch eine staatliche Stelle der Verwaltungsrechtsweg eine Art Sperrwirkung für das Tätigwerden des Familiengerichts entfaltet, oder ob daneben auch familiengerichtliche Maßnahmen ergriffen werden können.“ 

Wenig überraschend kommt der Autor zu der Auffassung, dass, „… so ist nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die beiden Entscheidungen aus Weimar und Weilheim ergingen.“

Weiter heißt es im Fazit:

„Unabhängig davon verdient jede in richterlicher Unabhängigkeit getroffene ernsthafte Entscheidung Respekt. Derart fundierte Entscheidungen wie die des Familiengerichts Weimar als „ausbrechenden Rechtsakt“ zu bezeichnen, entbehrt aus familienrechtlicher Sicht jeder Grundlage.“

Das wird in der weiteren Diskussion zur mutmaßlichen Rechtsbeugung zu berücksichtigen sein.

Akute Atemwegserkrankungen auf dem Rückzug

Deutschland hat seit 2011 eines der besten Überwachungssysteme für schwere Atemwegserkrankungen online. Unter der Adresse grippeweb.rki.de werden die Daten zu den Atemwegserkrankungen (ARE = akute Atemwegserkrankungen) u.a. auch dem Sentinelsystem, bei dem mehrere hundert Praxen und Kliniken ihre Daten systematisch zuliefern ausgewertet.

Es gibt gute Nachrichten.

„Die andauernden, außergewöhnlich niedrigen ARE- und ILI-Raten sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die kontaktreduzierenden Maßnahmen im Bundesgebiet zurückzuführen.“

Das Lesen des Textes lohnt sich.

Die Maßnahmen wirken.

Ausgangssperre bei Inzidenz Null

Was ist Wahnsinn?

https://www.welt.de/politik/deutschland/article230703333/Ausgangssperre-Kubicki-kritisiert-Irrsinn-auf-Helgoland.html

„Wenn ab Mittwoch die „Bundesnotbremse“ auch im Kreis Pinneberg zieht, zeigt sich noch mal besonders anschaulich, mit welchem regulatorischen Irrsinn uns diese Bundesregierung überzogen hat“, sagte der Vizepräsident des Bundestags am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. „Denn ab dann wird auch auf der Insel Helgoland die nächtliche Ausgangssperre gelten, obwohl dort die Inzidenz bei Null liegt.“

Wenn es denn bei der Bekämpfung der Pandemie dient, muss man sich immer wieder die Aussage von Prof. Dr. Wieler in das Gedächtnis zurück rufen: „Die Maßnahmen dürfen niemals hinterfragt werden.“

Durchsuchung bei Familienrichter in Weimar

Das Urteil des Weimarer Familienrichters hat große Wellen geschlagen.

Schon kurz nach der Veröffentlichung des Urteils wurde bekannt, dass mehrere Strafanzeigen gegen den Richter gestellt wurden.

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass das Urteil des Familientrichters nach § 1666 BGB in seinem Absatz 4 gegenüber einer Schule keine Bindungswirkung entfaltet. Urteile, die sich mit dieser Vorschrift über das Verhältnis über die Erziehungsberechtigten hinaus befassen, gibt es nach allem Anschein nicht. Daher ist die h.M. der Auffassung, dass diese Vorschrift nicht auf öffentliche Verwaltungen ausdehnbar ist.

Kritik wurde insbesondere an der Auswahl der Sachverständigen geübt, die laut dieser Stimmen „Coronagegner“ sind.

Jetzt wurden die privaten und dienstlichen Räumlichkeiten des Richters wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung durchsucht. Ähnliche Aktionen gibt es gegen Ärzte, die Maskenatteste ausstellen. Sowohl Rechtsbeugung als auch das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse sind schwerwiegende Straftaten, die unbedingt verfolgt werden müssen.

Im Sinne unseres Rechtsstaates hoffe ich, dass es hinreichende, tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Straftaten gibt. Ansonsten könnte der Eindruck einer Gesinnungsjustiz entstehen.

Inzidenzwerte

Dieser Tage wird viel gestritten.

Man könnte meinen, wir sind dabei, wie der Film „Divide et Impera“ gedreht wird. Einige nehmen eher Statistenrollen ein, andere stehen im Mittelpunkt der Handlung.

Die Dramaturgie wird allerdings vom Inzidenzwert bestimmt. Bei steigenden Inzidenzwerten kann man leise im Hintergrund die Musik aus dem weißen Hai hören. Dum, dum, dum… Denn bei steigenden Inzidenzwerten ist er ein guter Wert. Hat Prof. Wieler gesagt. Fallende Inzidenzwerte sind nicht so gut als Maßstab geeignet. Dann müssen noch andere Kriterien hinzu treten, hat ebenfalls Prof. Wieler gesagt.

Wenn man jetzt Einschränkungen der Grundrechte an den Inzidenzwert knüpft, dann sollte man am Wissenschaftsstandort Deutschland doch davon ausgehen, dass der Inzidenzwert (das Thema PCR Tests außen vor) wenigstens zu 100% korrekt berechnet wird.

Nein.

https://www.heise.de/meinung/Corona-das-neue-Infektionsschutzgesetz-und-die-Krux-mit-Sieben-Tage-Inzidenzen-6027227.html

„Die eine oder andere Landesbehörde hat das netterweise genauer erklärt, etwa die Landesuntersuchungsanstalt von Rheinland Pfalz. …. 

…Und die Ergebnisse differieren durchaus deutlich: 89,3 hier, 78,3 da.“

Auf dieser Grundlage werden also Grundrechte eingeschränkt.

Schnelltests und Falsch Positiven Rate

Dass die Inzidenzen nach dem Verkaufsstart der Selbsttests nach oben geschossen sind, dürfte jedem bekannt sein.

Das Problem bei den Inzidenzwerten sind die falsch Positiven.

https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/corona-infizierte-fruehzeitig-erkennen-statistikerin-positive-schnelltests-sind-meist-falsch-selbst-wenn-sie-medizin-personal-durchfuehrt_id_13061305.html

Für spätere Analysen habe ich mir die Theorie gleich gerichteten Verhaltens und die sunk cost fellacy aus dem ökonomischen Werkzeugkasten bereit gelegt.

Cum Ex und ein neuer Skandal

Skin in the Game. Dieser anglo-amerikanische Spruch referenziert auf das persönlich zu tragende Risiko für eine Transaktion.

Gegenbeispiele für „Skin in the Game“ in der deutschen Wirtschaftsgeschichte gibt es viele. Da könnte man den gefeierten Herrn Mehdorn anführen, der letztlich überall dann doch nur Katastrophen hinterließ. Oder nehmen wir Herrn Ackermann, der die deutsche Bank zu einem strahlenden Stern machen wollte. Nur strahlende Sterne verglühen bald. Man schaue auf den Zustand der Bank jetzt. Oder nehmen wir Herrn Middelhoff, der zugegebener Maßen mit „Skin in the Game“ per Hubschrauber in den Knast gebracht worden ist. Schlecker, Wirecard….

Aber jetzt ist eine neue Dimension erreicht.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/moegliche-steuernachzahlungen-cum-ex-skandal-bei-westlb-nachfolgebank-will-schaeden-auf-sparkassen-abwaelzen/27109108.html?share=linkedin

Wahrscheinlich gab es das schon immer.

Es fällt mir nur immer mehr auf.

Richterlicher Ethos und die Erhaltung der Gewaltenteilung

Ein tragendes Element der Demokratie ist die dritte Gewalt. Natürlich hat es immer in den höheren und höchsten Richterämtern immer auch politische Besetzungen gegeben. Mit Stephan Harbarth haben wir da im BVerfG ein Beispiel gesehen.

Aber die deutsche Richterschaft als Ganzes hat seit der Geltung des Grundgesetzes einen wirklich tadellosen Ruf erarbeitet. Ausnahmen bestätigen die Regel. Das mehrgliedrige Gerichtssystem führte dann auch noch zu einer fachlichen Leistungsorientierung, denn kein Richter lässt sich gerne aufheben.

Jetzt waren sowohl die Amts- und Langerichte als auch die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte unbotmäßig und haben diverse Anordnungen als verfassungswidrig gekippt.

Mit der Novellierungen werden die Instanzgerichte ausgeschaltet.

Vosgerau hat den Gesetzgebungsprozess als Sachverständiger begleitet und seine Einzelmeinung allein hat kein Gewicht.

Allerdings: Richter in meinem Bekanntenkreis haben ähnliche Auffassungen geäußert. Im privaten Umfeld wird auch lauthals deklamiert, dass man sich persönlich im Ethos die Regelungen verletzt fühlt.

Derzeit werden demokratische Grundüberzeugungen auf eine harte Probe gestellt.

Infektionsschutzgesetz

Infektionsschutzgesetz.

§ 2 Abs 1 Krankheitserreger. Vermehrungsfähiges Agens.

§ 2 Abs. 2 Infektion. Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.

Beides kann weder durch PCR Tests noch durch Schnelltests erkannt werden.

Entscheidungen müssen eine tragfähige Grundlage im Tatsächlichen haben.

Verhältnismäßigkeitsprinzip. Übermaßgebot.

In der geplanten Novellierung des IfSG wird an den Inzidenzwert angeknüpft, der in der derzeitigen Form der Ermittlung die gesetzlichen Tatbestände des IfSG nicht nachweisen kann.

21.04.2021

Wir haben uns als Gesellschaft mal darauf geeinigt, dass bestimmte Grenzen auf keinen Fall überschritten werden dürfen. Auch nicht für eine vermeintlich gute Sache.