Insolvenzanfechtung – was macht eigentlich ein Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen?
Aus der Reihe: Was macht eigentlich ein Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen? heute das Thema Insolvenzanfechtungen.
„Geht ein Kunde pleite, müssen Lieferanten noch Jahre später fürchten, dass Zahlungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Ein unkalkulierbares Risiko, das vor allem kleine Firmen gefährdet. Was sich durch die vom Bundestag beschlossene Reform der Insolvenzanfechtung ändert.“
https://www.impulse.de/…/r…/insolvenzanfechtung/3557061.html
In solchen Verfahren werden wir meist durch Gerichte beauftragt, um den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit zu bestimmen. Der BGH hat, in Erweiterung der rechtlichen Vorschriften der §§ 129 InsO ff., eine umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt. Die dem BGH vorgelegten Fälle waren aber zumindestens mal „untypisch“. Daher ist die aus unserer Sicht entwickelte Rechtsprechung nicht oder nur äußerst schwer mit kaufmännischen Usancen zu vereinbaren.
Beispiele. Erhöht man rechtskonform und nachweisbar z.B. durch gerichtliche Mahnaktivitäten den Druck auf den Gläubiger, so hat man Kenntnis von der finanziellen Lage des Schuldners und die Gefahr wächst, dass die erhaltenen Zahlungen angefochten werden. Selbiges gilt für die Unterstützung von Schuldnern z.B. durch Ratenzahlungsvereinbarungen.
Es wird zu diesem Thema auch eine wissenschaftliche Veröffentlichung geben, der Erscheinungstermin steht noch nicht fest. In diesem werden wir einen Fokus auf die betriebswirtschaftlichen Rationalitäten legen. Diese werden in den bisher von den Gerichten vorgelegten Verfahren in der Regel nicht angemessen berücksichtigt.
Allen Betroffenen und Rechtsanwälten kann ich raten, sich im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung mit kompetenten Sachverständigen in Verbindung zu setzen, um den Fokus von der reinen Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit auf unternehmerische Aspekte zu lenken. Warum ein Sachverständiger? Weil hier die Erfahrung aus den Gerichtsprozessen mit den Kenntnissen des Wirtschaftslebens zusammen kommen und die Kompetenzen von den sonstigen Beratern des Unternehmens wie Rechtsanwälten und Steuerberatern ideal ergänzen.
Beispiele. Erhöht man rechtskonform und nachweisbar z.B. durch gerichtliche Mahnaktivitäten den Druck auf den Gläubiger, so hat man Kenntnis von der finanziellen Lage des Schuldners und die Gefahr wächst, dass die erhaltenen Zahlungen angefochten werden. Selbiges gilt für die Unterstützung von Schuldnern z.B. durch Ratenzahlungsvereinbarungen.
Es wird zu diesem Thema auch eine wissenschaftliche Veröffentlichung geben, der Erscheinungstermin steht noch nicht fest. In diesem werden wir einen Fokus auf die betriebswirtschaftlichen Rationalitäten legen. Diese werden in den bisher von den Gerichten vorgelegten Verfahren in der Regel nicht angemessen berücksichtigt.
Allen Betroffenen und Rechtsanwälten kann ich raten, sich im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung mit kompetenten Sachverständigen in Verbindung zu setzen, um den Fokus von der reinen Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit auf unternehmerische Aspekte zu lenken. Warum ein Sachverständiger? Weil hier die Erfahrung aus den Gerichtsprozessen mit den Kenntnissen des Wirtschaftslebens zusammen kommen und die Kompetenzen von den sonstigen Beratern des Unternehmens wie Rechtsanwälten und Steuerberatern ideal ergänzen.
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