Anfechtung und Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit
In der Entscheidung vom 16.6.2016 (IX ZR 23/15) führt der BGH seine Entscheidungen zur Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit durch einen Gläubiger weiter aus:
„Kündigt der Schuldner dem Gläubiger einer in den Vormonaten deutlich angewachsenen fälligen Forderung an, im Falle des Zuflusses neuer Mittel die Verbindlichkeit nur durch eine Einmalzahlung und zwanzig folgende Monatsraten begleichen zu können, offenbart er dem Gläubiger seine Zahlungsunfähigkeit.“
Unter diesem Aspekt werden die Anfechtungen von kongruenten und inkongruenten Forderungen künftig weiter erleichtert werden.
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