Umfang der D&O Versicherung
Häufig überschätzen Geschäftsführer den Umfang der von ihnen angeschlossenen Versicherungen. Insbesondere die sogenannte D&O Versicherung bietet oftmals nicht den Schutz, den sich die Betroffenen von dieser Versicherung erwartet haben. In hohem Maße trifft dies auf den Falle der Haftung gemäß § 64 GmbHG zu. https://www.lto.de/…/olg-duesseldorf-4u-9316-do-versicheru…/ In den letzten Monaten hatten wir mit diversen Fällen dieser […]