Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Gründe für die Insolvenzantragspflicht sind ja nicht weg. Sie werden nur durch die Hilfen überlagert.
Weder einen TUI noch der Messebauer von nebenan werden sofort nach der Aufhebung der Maßnahmen wieder auf das geschäftliche Niveau von vor der Krise kommen, haben aber dafür einen größeren Schuldenberg.


Die Krise wird dadurch nur verlängert und vertieft. Ein verlängertes Schutzschirmverfahren mit definierten Stützungsmaßnahmen wären ein probateres Mittel gewesen.
Auf alle mit dem Insolvenzrecht befassten Berufsgruppen kommen spannende Zeiten zu.Es wurde kein Alt-Text für dieses Bild angegeben.

Insolvenzantragspflicht auch im Januar ausgesetzt


https://www.sueddeutsche.de/politik/bundeslaender-bremen-insolvenzantragspflicht-auch-im-januar-ausgesetzt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-201213-99-676382

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