Erneute Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Es war zu erwarten und jetzt ist sie da. Die nächste Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.
Kernregelungen sind:
„Die Bundesregierung hat deshalb nicht nur
die Regeln zur Anmeldung der Insolvenz teilweise ausgesetzt
sondern durch massive Eingriffe in das Insolvenzrecht die Geschäftsführerhaftung für Auszahlungen trotz Insolvenzreife
sowie die Anfechtungsrechte des Insolvenzverwalters deutlich modifiziert und
stellt betroffenen Betrieben in erheblichem Umfang Finanzhilfen zur Verfügung.“
Die Bugwelle wird größer.
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