Erneute Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Es war zu erwarten und jetzt ist sie da. Die nächste Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/gesetz-zu-coronabedingter-aussetzung-der-insolvenzantragspflicht_210_512336.html

Kernregelungen sind:

„Die Bundesregierung hat deshalb nicht nur

die Regeln zur Anmeldung der Insolvenz teilweise ausgesetzt

sondern durch massive Eingriffe in das Insolvenzrecht die Geschäftsführerhaftung für Auszahlungen trotz Insolvenzreife 

sowie die Anfechtungsrechte des Insolvenzverwalters deutlich modifiziert und 

stellt betroffenen Betrieben in erheblichem Umfang Finanzhilfen zur Verfügung.“

Die Bugwelle wird größer. 

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