Bargeschäftsprivileg

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Rahmen der Corona Maßnahmen wird in Kürze zu zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Insbesondere wenn Anfechtungen nach § 129 InsO ff. durch die Insolvenzverwalter anstehen, werden die Gründe für die Insolvenz der Schuldner diskutiert werden. War es Corona, das zur Zahlungsunfähigkeit geführt hat, oder war das Unternehmen für den Gläubiger ersichtlich bereits vorher pleite?

Eine Möglichkeit, solche Anfechtungen zu vermeiden bietet das Bargeschäftsprivileg, dass hier erläutert wird.

https://www.anwalt24.de/fachartikel/insolvenzrecht/55305

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