Cum Ex – die erste Haftstrafe ausgeurteilt

Darf man positiv gestimmt sein, wenn ein Mensch zu einer Haftstrafe verurteilt wird?

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/cum-ex-urteil-105.html

„Erstmals wurde ein deutscher Banker im Cum-Ex-Skandal verurteilt: Das Gericht sprach den ehemaligen Mitarbeiter einer Hamburger Privatbank der Steuerhinterziehung schuldig und verhängte eine mehrjährige Haftstrafe.“

Es wird wohl eine Revision zu dem Fall geben und ob die Verurteilung dort standhält, bleibt abzuwarten. Gleichwohl ist das Urteil zunächst mal ein starkes Zeichen.

„Bis zu dem ersten Urteil war ungeklärt, ob Cum-Ex-Geschäfte nur steuerrechtlich unzulässig oder auch strafbar sind.“

Nach den Entscheidungen des BGH in den Revisionsverfahren wird diesbezüglich Sicherheit bestehen. Danach dürfte es, im Falle, dass der Schuldspruch in der Revision hält, eine Welle von weiteren Straf-, Steuer- und möglicherweise auch Zivilverfahren geben.  

Um die Eingangsfrage zu beantworten. Selbst wenn der BGH zu der Auffassung kommen sollte, dass Cum Ex eine nicht strafbare Regelungslücke darstellt. Aus der Perspektive eines Durchschnittsbürgers kann man ein moralisches Urteil fällen. Und das ist eindeutig.

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