Durchsuchung bei Familienrichter in Weimar

Das Urteil des Weimarer Familienrichters hat große Wellen geschlagen.

Schon kurz nach der Veröffentlichung des Urteils wurde bekannt, dass mehrere Strafanzeigen gegen den Richter gestellt wurden.

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass das Urteil des Familientrichters nach § 1666 BGB in seinem Absatz 4 gegenüber einer Schule keine Bindungswirkung entfaltet. Urteile, die sich mit dieser Vorschrift über das Verhältnis über die Erziehungsberechtigten hinaus befassen, gibt es nach allem Anschein nicht. Daher ist die h.M. der Auffassung, dass diese Vorschrift nicht auf öffentliche Verwaltungen ausdehnbar ist.

Kritik wurde insbesondere an der Auswahl der Sachverständigen geübt, die laut dieser Stimmen „Coronagegner“ sind.

Jetzt wurden die privaten und dienstlichen Räumlichkeiten des Richters wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung durchsucht. Ähnliche Aktionen gibt es gegen Ärzte, die Maskenatteste ausstellen. Sowohl Rechtsbeugung als auch das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse sind schwerwiegende Straftaten, die unbedingt verfolgt werden müssen.

Im Sinne unseres Rechtsstaates hoffe ich, dass es hinreichende, tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Straftaten gibt. Ansonsten könnte der Eindruck einer Gesinnungsjustiz entstehen.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert