Gutscheine in Wein ausbezahlen?

Das Thema Gutscheine ist insolvenzrechtlich geklärt. Gutscheine gehören zu den Insolvenzforderungen.

https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Ole-Deele-Burgwedel-Restaurant-will-Gutscheine-in-Wein-ausbezahlen

Leider ist der Artikel hinter der Bezahlschranke, aber es geht mir auch nicht um den konkreten Fall, sondern um die Folgen der insolvenzrechtlichen Regelungen. Während es rund um die Fragen der Insolvenz ein tragfähiges Gerüst aus gesetzlichen und richterrechtlichen Vorschriften gibt, werden die insbesondere Gericht in der Rechtsprechung vor dem Hintergrund der temporären Aufhebung der Insolvenzpflicht und der Einführung des SanInsFoG Neuland betreten.

Damit ist mit einer zusätzlichen rechtlichen Unsicherheit nach Corona zu rechnen.

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