Insolvenzverschleppung wieder strafbar

Jetzt wird auch die strafrechtliche Seite der Insolvenzverschleppung in einer breiteren Medienöffentlichkeit diskutiert.


https://www.n-tv.de/wirtschaft/Viele-koennten-sich-strafbar-machen-article22064744.html


Allerdings kommen nicht nur Strafverfahren auf die Beteiligten Stellen zu. Auch sind viele sonstige Rechtsfragen ungeklärt. Mit der Frage der Zahlungsunfähigkeit geht ja auch der Lieferantenbetrug einher, der seinerseits aber nicht abhängig von der Pflicht zur Insolvenzantragstellung ist, sondern an die frage der Zahlungsfähigkeit geknüpft ist.

Vor dem geistigen Auge des Verfassers werden schon jetzt die Schriftsätze sichtbar, die in der Aussetzung der Antragspflicht auch eine Exkulpation für den Betrug aufführen. Das selbe gilt aber auch für zivilrechtliche Fragen. § 64 GmbHG oder aber auch § 129 ff. InsO sind hier zu nennen.

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