Sprache und Recht

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) wird in Fachkreisen heftig diskutiert. Es ist sehr weit reichend und berührt zahlreiche Rechtsbereiche auch außerhalb des Kerns des Insolvenzrechts.


Für sehr viel Aufregung im angesehen Fachblatt für Restrukturierung „Bild“ sorgt aber etwas anderes.

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/gender-zoff-in-der-groko-justizministerin-schreibt-neues-gesetz-nur-in-weibliche-73362250.bild.html#fromWall


Sprache hat eine Reihe von Funktionen. Daher differenziert sie sich auch in bestimmten Sachkontexten in verschiedenen Fachtermini auf. Juristen haben andere Sprachgewohnheiten als Mediziner und diese wiederum andere als Ökonomen. Dass es gerade im Querschnittsbereich der Insolvenz zwischen Recht und Ökonomie schwierig ist, beweist die BGH Entscheidung um die so genannten Aktiva II, die nicht unbedingt in Deckung mit der betriebswirtschaftlichen Liquidität II. Grades sein müssen.
Aber man kann damit arbeiten. Jetzt kommt also noch eine Genderdimension hinzu. Schon am Begriff „Gesellschafterin“, der ja z.B. als Bezeichnung einer juristischen Person fest eingeführt ist, können erste Missverständnisse entstehen.


Von der Tatsache abgesehen, dass man selten negativ konnotierte Worte wie Vergewaltiger oder Terrorist gegendert werden, muss man sich fragen, welcher Zweck damit verfolgt wird. Bei uns in der Schule war George Orwells „1984“ noch Pflichtlektüre. Vermutlich ist es kein Zufall, dass dass dieses Buch heute nicht mehr gelesen wird.

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