Strafverfahren gegen Weimarer Richter wegen Rechtsbeugung

Im umstrittenen Weimarer Verfahren haben sich jetzt die kritischen Richter und Staatsanwälte mit einer 17 seitigen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Kern der Ausführungen ist die folgende Frage:

„Es stellt sich daher die Frage, ob für die Abwendung einer Kindeswohlgefährdung durch eine staatliche Stelle der Verwaltungsrechtsweg eine Art Sperrwirkung für das Tätigwerden des Familiengerichts entfaltet, oder ob daneben auch familiengerichtliche Maßnahmen ergriffen werden können.“ 

Wenig überraschend kommt der Autor zu der Auffassung, dass, „… so ist nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die beiden Entscheidungen aus Weimar und Weilheim ergingen.“

Weiter heißt es im Fazit:

„Unabhängig davon verdient jede in richterlicher Unabhängigkeit getroffene ernsthafte Entscheidung Respekt. Derart fundierte Entscheidungen wie die des Familiengerichts Weimar als „ausbrechenden Rechtsakt“ zu bezeichnen, entbehrt aus familienrechtlicher Sicht jeder Grundlage.“

Das wird in der weiteren Diskussion zur mutmaßlichen Rechtsbeugung zu berücksichtigen sein.

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