Teilung der Maklerkosten
Die Ungleichgewichte (im wahrsten Sinne des Wortes) auf dem Immobilienmarkt hatten auch eine ungleiche Verteilung der Maklerkosten zur Folge.
Dem Bestellerprinzip folgt die Neuregelung noch nicht zu 100% und doch ist es für die jeweils „schwächere“ Hälfte doch schon mal eine Erleichterung, wenn die Maklerkosten geteilt werden.
Für den kritischen Zeitgeist bleiben zwei Fragen. Werden die Kosten für den Makler jetzt über versteckte Kosten (erhöhte Miete, Abstandszahlung o.ä) dann doch abgewälzt? Und wie wird sich die Kostenregelung auf die Beauftragung von Maklern auswirken?
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!