Auswahlkriterien für Insolvenzverwalter

Der Fall hat im Frühherbst bundesweit Schlagzeilen gemacht.

Darum ging es:

„In dem aus Verwaltersicht lukrativen Verfahren muss nun das Landgericht Bremen als übergeordnete Instanz entscheiden, ob das örtliche Verfahren mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Prof. Dr. Gerrit Hölzle von Görg fortgeführt werden kann. Allerdings prüft auch das Amtsgericht Hannover weiter seine Zuständigkeit für den Fall.“

Jetzt wird das Verfahren (endlich) auch auf die politische Ebene gehoben. Der vorliegende Streit ist nicht neu und aus Verwaltersicht extrem schwierig. Ein solch „lukratives“ Verfahren ist natürlich sehr reizvoll und wirtschaftlich dazu geeignet, eine Kanzlei a) über Jahre auszulasten und b) lukrativ.

Die Auswahlkriterien des Insolvenzgerichts sind vielfältig, wurden aber in diesem Fall massiv manipuliert. Daher muss der Fall im Sinne der gesamten Rechtsordnung unter allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten geprüft werden. Dabei wird besonders auf die Tatbeiträge zu achten sein.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/anzeige-gegen-richter-zu-viele-insolvenzverfahren-in-bremen-17115040.html

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