Verhältnismäßigkeitsprinzip und Notstand

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip gehört zu den Grundsätzen deutscher Gesetzgebung.

„Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg plädiert für «harte Eingriffe» in bürgerliche Freiheiten, um die Pandemie zu besiegen. Damit schiesst Kretschmann über das Ziel hinaus. Gerade in der Krise braucht es den Rechtsstaat und keine autoritäre Versuchung.“

„Der jüngst triumphal im Amt bestätigte Landesvater liess in einem Interview mit der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten» keine Rücksicht walten. Seine These, erklärte er, laute: «Frühzeitige Massnahmen gegen die Pandemie, die sehr hart und womöglich zu diesem Zeitpunkt nicht verhältnismässig gegenüber den Bürgern sind», könnten eine Seuche schnell in die Knie zwingen.“

Quelle: Winfried Kretschmann und Corona: So schadet er der Demokratie (nzz.ch)

Es geht also um die Ausübung staatlicher Gewalt im Rahmen eines Not- oder Ausnahmezustandes.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand

Willy Brandt hat dazu gesagt:

„Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint.“

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert