Verstoß gegen das Demokratieprinzip

Eine Frage in die Runde? Würden Sie Parteien wählen, die es trotz großem Organisationsapparates nicht schaffen, eine ordnungsgemäße Landesliste aufzustellen?

Dieses Kunststück haben die AfD Bremen und die Grünen im Saarland fertig gebracht.

https://www.tagesspiegel.de/politik/hintergrund-sind-unstimmigkeiten-bremer-afd-liste-nicht-zur-bundestagswahl-zugelassen/27470978.html

„Die Alternative für Deutschland (AfD) darf mit ihrer Bremer Landesliste nicht bei der Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss habe die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt, sagte die Sprecherin des Landeswahlleiters. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt.“

„Hintergrund der fehlenden Unterschrift sind Unstimmigkeiten im Landesverband des kleinsten Bundeslands. Der AfD-Landesverband Bremen und der Bundesverband wollten Beschwerde beim Bundeswahlleiter einlegen, kündigte der Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz an. Die Frist dafür läuft am Montag ab.“

Bei den Grünen sind es ebenfalls interne Querelen, die zur Ablehung der landesliste geführt haben. Pikant hierbei: Annalena Baerbock und BGF Michael Keller waren direkt involviert.

„Der Landeswahlausschuss hat den Grünen im Saarland die Zulassung zur Bundestagswahl verweigert. Wie mehrere Medien, unter anderem der SR, übereinstimmend berichten, sprach die Wahlleiterin Monika Zöllner von einem »schweren Wahlfehler«. Die Ablehnung steht demnach im Zusammenhang mit Änderungen an der Landesliste kurz vor Abgabefrist.“

Verstoß gegen das Demokratieprinzip

„Die Wahlleiterin Zöllner stellte nun fest, dass die Partei mit dem Ausschluss der Delegierten von der Abstimmung gegen das Demokratieprinzip verstoßen habe. Das Gremium hatte sich dreieinhalb Stunden lang allein mit der Grünen-Liste beschäftigt.“

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/saarland-gruenen-landesliste-nicht-zur-bundestagswahl-zugelassen-a-f928f518-679f-47b2-a86e-8b152d15fb66

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