Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Zu den Plänen der Bundesregierung, die Insolvenzantragspflicht bis 2021 auszusetzen, gibt es unterschiedliche Fachmeinungen.
Der Bundesverband der Unternehmensberater (BDU) steht diesen Plänen kritisch gegenüber, zumindestens was das Thema Zahlungsunfähigkeit angeht. Für die Überschuldung wird die weitere Aussetzung durchaus begrüßt.
Dazu fordert der BDU die Einführung präventiver Restrukturierungsmaßnahmen.
https://www.bdu.de/media/354916/insolvenzantragspflicht-positionspapier.pdf
Aus hiesiger Sicht werden in vielen Stellungnahmen die Fragen der positiven Fortführungsprognose innerhalb der Überschuldungsprüfung sowie die Verschränkungen von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu wenig beachtet. Auch praktisch sind die Forderungen nicht praktikabel. Die Verschuldung der bei Unternehmen in der Krise erfolgt in der Regel bei Lieferanten, andere Kreditmöglichkeiten bei Banken sind in der Regel verstellt. Diese stehen aber dann wegen § 129 InsO unter besonderem Risiko. Hier müssen ökonomisch konsistente Lösungen gefunden werden.
Was wir sehen, ist Flickwerk, dass mehr Schaden anrichtet als Nutzen stiftet.
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