Gewerbemietverträge

Das Gewerbemietrecht wird angepasst.

https://www.immobilien-zeitung.de/1000076112/bundestag-laesst-eingriff-ins-gewerbemietrecht-passieren

„Bei staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen wird nun gesetzlich vermutet, dass sie die Geschäftsgrundlage massiv beeinträchtigen. Damit wird § 313 BGB modifiziert, um Mietern zu helfen. Immobilienverbände kritisieren die Regelung heftig.“

Obwohl es weder einen Anspruch auf reduzierte Mietzahlung, noch Mietstundung oder Sonderkündigungsrecht gibt, ist doch zu erwarten, dass Missinterpretationen des Gesetzes zu einem erhöhten Klageaufkommen führen werden.

Aber auch den Gerichten wird es nicht gelingen, im Wege des Richterechts allgemeine Vorgaben zur Anwendung des Rechts zu erarbeiten; jede Entscheidung wird eine Einzelfallentscheidung ohne größere Breitenwirkung sein.

Der Sinn eines Gesetzes sollte jedoch genau das sein: eine möglichst hohe Anzahl von gleichartigen Fällen regeln.

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