Bilanzfälschung
„Der Anreiz, Bilanzen zu fälschen, ist derzeit besonders hoch. So versuchen Unternehmen beispielsweise durch die Erfassung von fiktivem Vermögen und fingierten Rechnungen, eine drohende Überschuldung abzuwenden. Ihre Aufgabe ist es dann möglicherweise, den Zeitpunkt des Insolvenztatbestandes nachzuweisen.“
So beginnt der wirklich gute Übersichtsartikel auf dem Insolvenzportal.
Dem sind noch zwei Aspekte hinzu zufügen. Zum einen führen Überbewertungen auch zu steuerlichen Folgen, je nachdem, wie gebucht wird. So könnte eine gefälschte Rechnung Umsatzsteuer auslösen. Zum anderen sind unterlassene Abschreibungen auf Forderungen, Vermögensgegenstände oder Lagerbestände wirtschaftlich ähnlich problematisch in der Beurteilung der Finanz-, Vermögens- und Ertragssituation.
Allerdings kann und muss man in Beurteilung der Situation berücksichtigen, dass unterschiedliche Grade an krimineller Energie zur Anwendung gebracht werden.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!