Cum Ex und bandenmäßiges Vorgehen

Eine spannende Entscheidung mit möglicherweise großen Auswirkungen.

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-skandal-oberlandesgericht-frankfurt-macht-weg-fuer-hanno-bergers-auslieferung-frei/27000838.html?share=linkedin&ticket=ST-876484-WvFJpRABmHY2UvE6lGEh-ap6

„Mit allen Mitteln versucht Hanno Berger, seine Auslieferung nach Deutschland zu verhindern. Nun hat der Steueranwalt dabei einen schweren Rückschlag erlitten: Das Oberlandesgericht Frankfurt schmetterte seine Beschwerde gegen den Erlass eines Haftbefehls durch das Landgericht Wiesbaden ab.

Besonders gravierend ist der Beschluss, weil die Richter die angeklagten Taten nicht nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als Verbrechen des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs werteten. Das dürfte schwerwiegende Folgen für den im Schweizer Exil lebenden angeklagten Berger haben.“

Es stellt sich nämlich die Frage, ob in großen Wirtschaftsverfahren nicht grundsätzlich eine bandenmäßige Vorgehensweise vorliegt.

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