Einflussnahme auf die Besetzung von Richterämtern

Die unabhängige Justiz und der gesetzliche Richter sind zwei Eckpfeiler des bundesdeutschen demokratischen Systems. Nun ist die „Verfassungsministerin“ in den letzten Monaten gerade nicht damit aufgefallen, dass sie besonderen Eifer in der Sicherung der Grundrechte entwickelt hat.

Eher das Gegenteil ist der Fall. Zugunsten von ideologisch geprägten Projekten werden auch schon mal Grundrechte bzw. Einwände gegen Widersprüche vom Tisch gewischt. Bis auf die Knochen blamiert hat sich die Ministerin mit dem Versuch, die Insolvenzgesetzgebung „gendergerecht“ zu gestalten.

Jetzt also das hier:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kritik-richterbund-stellt-sich-gegen-justizministerin-lambrecht/26979032.html

„Es wirft kein gutes Licht auf die Unabhängigkeit der Justiz, wenn öffentlich der Eindruck entsteht, richterliche Spitzenämter würden in erster Linie nach parteipolitischen Erwägungen besetzt.“

Jetzt ist das weder neu noch außergewöhnlich. Die Causa Harbarth lässt grüßen. Aber die Chuzpe zu haben, quasi in einem Atemzug ähnliche Vorgänge im Ausland (USA, Ungarn, Polen) als undemokratisch zu kritisieren, das benötigt schon eine außergewöhnliche Portion #Doppelmoral.

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