Richterlicher Ethos und die Erhaltung der Gewaltenteilung

Ein tragendes Element der Demokratie ist die dritte Gewalt. Natürlich hat es immer in den höheren und höchsten Richterämtern immer auch politische Besetzungen gegeben. Mit Stephan Harbarth haben wir da im BVerfG ein Beispiel gesehen.

Aber die deutsche Richterschaft als Ganzes hat seit der Geltung des Grundgesetzes einen wirklich tadellosen Ruf erarbeitet. Ausnahmen bestätigen die Regel. Das mehrgliedrige Gerichtssystem führte dann auch noch zu einer fachlichen Leistungsorientierung, denn kein Richter lässt sich gerne aufheben.

Jetzt waren sowohl die Amts- und Langerichte als auch die Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte unbotmäßig und haben diverse Anordnungen als verfassungswidrig gekippt.

Mit der Novellierungen werden die Instanzgerichte ausgeschaltet.

Vosgerau hat den Gesetzgebungsprozess als Sachverständiger begleitet und seine Einzelmeinung allein hat kein Gewicht.

Allerdings: Richter in meinem Bekanntenkreis haben ähnliche Auffassungen geäußert. Im privaten Umfeld wird auch lauthals deklamiert, dass man sich persönlich im Ethos die Regelungen verletzt fühlt.

Derzeit werden demokratische Grundüberzeugungen auf eine harte Probe gestellt.

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