Subventionsbetrug und Coronahilfen

Jeder Subvention wohnt inhärent das Risiko des Betruges inne.

Denn das erklärte Ziel des § 264 StGB ist der Schutz der staatlichen Dispositionsfreiheit, eingesetzt Steuermittel sollen in der intendierten Richtung wirken.

Wenn Sie einen Ökonomen fragen, welche Wirkungen denn erzielt werden, werden Sie sehr unterschiedliche Antworten bekommen. Von verstärkenden Investitionswirkungen (Tesla) bis hin zur Verhinderung notwendigem Strukturwandels (Steinkohle) oder Mitnahmeeffekten (Tesla) wird die Rede sein. Das Beispiel Tesla zeigt die Widersprüchlichkeit von Subventionsmaßnahmen.

Subventionen werden, wie Sozialtransfers. auch als negative Steuern bezeichnet. Und ehrlicherweise muss man auch konzidieren, dass die Coronahilfsmaßnahmen eher den Charakter von Sozialtransfers hatten. Dass man gerade nicht den Weg über die Finanzämter gesucht hat (und damit der Steuerehrlichkeit von Unternehmen Rechnung getragen hätte) und stattdessen auch bis dato Unbescholtene (natürlich gibt es auch vorsätzlichen Betrug in dieser Causa) zu Kunden der Staatsanwälte macht, ist eine weitere Facette der an anderen Widersprüchlichkeiten nicht armen Coronapolitik.

https://www.juris.de/jportal/portal/t/7we/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSF000001621&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

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