Verfahrenseinstellung bei Insovenzverschleppung bei Immobilienunternehmen gegen Geldbuße bei geringem Schaden
Immer wieder liest man von Verfahren wegen Insolvenzverschleppung.
Und in der Tat ist die Insolvenzverschleppung in der Regel kein Bagatelldelikt, wie viele vielleicht meinen. Meist geht die Insolvenzverschleppung mit anderen Delikten einher, die die Gläubiger erheblich schädigen.
Ein in dieser Hinsicht spannendes Verfahren wurde jetzt in Rottweil entschieden (und ist uns durch die Kombination aus Insolvenz und Immobilien bekannt geworden).
Das Verfahren wurde gegen eine übersichtliche Geldbuße eingestellt.
„Zur Begründung erläuterte die Richterin, dass der Fall eher untypisch sei. So habe die Verteidigung vorgebracht, dass durch das Handeln der Angeklagten kein Vermögen Dritter geschädigt worden sei, zumindest nicht in erheblichem Maße. Auch habe das Unternehmen keine Angestellten gehabt, und die Angeklagten hätten durch die Insolvenz privat große finanzielle Einbußen zu verzeichnen.“
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