Auf dem Weg zu einem Covid19 Medikament?

Es gibt sie, die hoffnungsfrohen Nachrichten.

https://www.tu-braunschweig.de/bbt/biotech/corat-corona-antibody-team

„Der menschliche SARS-CoV-2 neutralisierender Antikörper COR-101 zeigt hohe Wirksamkeit in einem COVID-19-Tiermodell und steht bereit für den Einsatz in klinischen Studien zur Behandlung von COVID-19-Patienten

COR-101 reduziert die Virusbelastung in der Lunge um mehr als 99 %

COR-101 induziert eine Genesung nach 2 Tagen, gegenüber 7 Tagen, wenn unbehandelt.“

Jetzt darf man gespannt sein, welche Mittel diese Firma zur Verfügung gestellt bekommt, um die Forschungen voran zu treiben und welche Maßnahmen wann getroffen werden, um ein potentielles Medikament in einem Schnellverfahren analog zu den Impfstoffen auf den Markt zu bringen.

Krankenhäuser können demnächst keine Gehälter mehr zahlen?

Krankenhausfinanzierung ist ein komplexe Angelegenheit.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/krankenhaeuser-finanzierung-101.html

„Den Kliniken geht das Geld aus. Sie verschieben planbare Operationen, um Intensivbetten für Covid-19-Patienten freizuhalten. Nun warnt die Krankenhausgesellschaft, schon im ersten Quartal 2021 seien die Gehälter in Gefahr.“

Jede Klinik hat eine Reihe von Operationen verschiedener Schwierigkeitsgrade, die im Abrechnungssystem vorgesehen sind, damit die Mischkalkulation über die verschiedenen Abteilungen aufgeht.

„Nach dem Konzept des Gesundheitsministeriums erhalten diese in besonders coronabelasteten Gebieten Ausgleichszahlungen, wenn sie auf aufschiebbare Eingriffe verzichten und damit Betten und Intensivbetten für Covid-19-Patienten frei halten.“

In all diesen Kalkulationen des Ministeriums für die KH werden Annahmen für Auslastungsszenarien getroffen, die wiederum auf unterschiedlichen Informationen beruhen. Offensichtlich waren die Annahmen falsch, so dass zwei Drittel aller Häuser in 2020 Verluste schreiben werden.

Neben den schon laufenden KH Schließungen wird das gesamte System also nochmal zusätzlich belastet – mit unabsehbaren Folgen für die bundesdeutsche Gesundheitslandschaft.

PCR Tests und asymptomatische Ansteckung

Wenn diese chinesischen Studienergebnisse auch unter europäischen Bedingungen repliziert werden können, dann wird die Aussage von Spahn bzgl. wir werden uns eine Menge vergeben müssen, zur ganz bitteren Wahrheit werden.

Zumal Olfert Landt (Mitautor der Drosten Coman Studie und Inhaber einer Firma zur Produktion von PCR Tests) eine ähnliche Aussage getätigt hat, nämlich, dass ein positives Ergebnis bei PCR Tests zur Hälfte bedeutet, dass die Viruslast nicht ausreicht, damit diese Menschen ansteckend sind.

https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/corona-streit-pcr-test-hersteller-molbiol-olfert-landt-mut-panik-robert-koch-institut-berlin-90132220.html

Teilung der Maklerkosten

Die Ungleichgewichte (im wahrsten Sinne des Wortes) auf dem Immobilienmarkt hatten auch eine ungleiche Verteilung der Maklerkosten zur Folge.

Dem Bestellerprinzip folgt die Neuregelung noch nicht zu 100% und doch ist es für die jeweils „schwächere“ Hälfte doch schon mal eine Erleichterung, wenn die Maklerkosten geteilt werden.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wohnen/teurer-hauskauf-die-maklerkosten-werden-jetzt-geteilt-17106155.html

Für den kritischen Zeitgeist bleiben zwei Fragen. Werden die Kosten für den Makler jetzt über versteckte Kosten (erhöhte Miete, Abstandszahlung o.ä) dann doch abgewälzt? Und wie wird sich die Kostenregelung auf die Beauftragung von Maklern auswirken?

Auswahlkriterien für Insolvenzverwalter

Der Fall hat im Frühherbst bundesweit Schlagzeilen gemacht.

Darum ging es:

„In dem aus Verwaltersicht lukrativen Verfahren muss nun das Landgericht Bremen als übergeordnete Instanz entscheiden, ob das örtliche Verfahren mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Prof. Dr. Gerrit Hölzle von Görg fortgeführt werden kann. Allerdings prüft auch das Amtsgericht Hannover weiter seine Zuständigkeit für den Fall.“

Jetzt wird das Verfahren (endlich) auch auf die politische Ebene gehoben. Der vorliegende Streit ist nicht neu und aus Verwaltersicht extrem schwierig. Ein solch „lukratives“ Verfahren ist natürlich sehr reizvoll und wirtschaftlich dazu geeignet, eine Kanzlei a) über Jahre auszulasten und b) lukrativ.

Die Auswahlkriterien des Insolvenzgerichts sind vielfältig, wurden aber in diesem Fall massiv manipuliert. Daher muss der Fall im Sinne der gesamten Rechtsordnung unter allen zivil- und strafrechtlichen Aspekten geprüft werden. Dabei wird besonders auf die Tatbeiträge zu achten sein.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/anzeige-gegen-richter-zu-viele-insolvenzverfahren-in-bremen-17115040.html

Gewerbemietverträge

Das Gewerbemietrecht wird angepasst.

https://www.immobilien-zeitung.de/1000076112/bundestag-laesst-eingriff-ins-gewerbemietrecht-passieren

„Bei staatlich angeordneten Corona-Maßnahmen wird nun gesetzlich vermutet, dass sie die Geschäftsgrundlage massiv beeinträchtigen. Damit wird § 313 BGB modifiziert, um Mietern zu helfen. Immobilienverbände kritisieren die Regelung heftig.“

Obwohl es weder einen Anspruch auf reduzierte Mietzahlung, noch Mietstundung oder Sonderkündigungsrecht gibt, ist doch zu erwarten, dass Missinterpretationen des Gesetzes zu einem erhöhten Klageaufkommen führen werden.

Aber auch den Gerichten wird es nicht gelingen, im Wege des Richterechts allgemeine Vorgaben zur Anwendung des Rechts zu erarbeiten; jede Entscheidung wird eine Einzelfallentscheidung ohne größere Breitenwirkung sein.

Der Sinn eines Gesetzes sollte jedoch genau das sein: eine möglichst hohe Anzahl von gleichartigen Fällen regeln.

Strafbarkeit von Angestellten bei Insolvenzverschleppung

Ein Artikel aus dem richtigen Leben von der FAZ.

https://zeitung.faz.net/fas/beruf-und-chance/2020-12-20/74bea144b03c449c69534f6aea00cb4a/?GEPC=s10

Die Entscheidungslage in einer Krisensituation ist außerordentlich komplex. Das deutet der Artikel an und beleuchtet auch viele Aspekte davon, einiges hätte gerne noch mit etwas mehr Tiefe beleuchtet werden können.

Die strafrechtliche Handlungslage wird angerissen, die zivilrechtliche etwas flapsig mit dem Verlust des Häuschens abgetan. Meist ist es aber gerade die zivilrechtliche Seite verbunden mit dem gesellschaftlichen Stigma, die den Verantwortlichen mehr drückt, als die Strafverfolgung, die auch nur in außergewöhnlichen Fällen ernsthaft greift.

Nun kommt das neue Sanierungsrecht. Ich bin konstruktiv kritisch gestimmt, ob und unter welchen Umständen tatsächlich saniert werden wird. Und zu wessen Lasten…

Mitten in der Pandemie – Krankenhäuser werden weiter geschlossen

Das Gesundheitssystem ist krank – sehr krank. Und daher gibt es ein Kliniksterben.

https://www.mydrg.de/kliniksterben/

Und mitten in der größten Gesundheitskrise der Republik werden munter weitere Krankenhäuser geschlossen.

https://www.achgut.com/artikel/fundstueck_ingelheimer_krankenhaus_schliesst

Und „natürlich“ sind es die kleinen Häuser in der Fläche, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht rentabel wirtschaften können, u.a. weil die „ertragreichen“ Operationen dort nicht oder nicht im wirtschaftlich erforderlichen Umfang durch geführt werden können. Dort können dann auch in den zusätzlich beaufschlagten Nachbarkrankenhäusern Triagesituationen entstehen.

Die Deckungslücken in den kleinen Häusern liegen bei ca. 5 – 10 Mio. € / Jahr. Für PCR Tests werden im Moment 85 Mio. € / Woche ausgegeben.

Als halbwegs rationaler und und informierter Mensch habe ich für eine solche Allokation von Ressourcen in einer Pandemie keine Erklärung.

Lockdown und Novemberhilfen

In den letzten Tagen häufen sich die Berichte, dass die so genannten Novemberhilfen voraussichtlich erst im Januar ausgezahlt werden.

https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/novemberhilfe-im-stau-senatorin-pop-kann-betrieben-nicht-helfen

„Pop kritisiert, dass sogar die Abschlagszahlungen „bislang nur spärlich ausgezahlt werden“. Die Investitionsbank Berlin könne die Gelder auszuzahlen, „sobald die Software, bzw. das Fachverfahren für die Bewilligungsstellen (…) bereitgestellt ist“. Sie appelliere „erneut an den Bund, die zugesagten Hilfen schnell bereit zu stellen“, schrieb uns Frau Pop.“

Ich hatte ja bereits berichtet, dass die neuen Verfahren auch dazu beitragen sollen, die Betrugsanfälligkeit der Subventionen mindern sollen.

Jetzt steht allerdings noch nicht einmal fest, wie lange der Lockdown denn noch dauern soll. Einen Hinweis auf die Dauer des Lockdowns geben die neu geplanten Hilfen.

„Die „Überbrückungshilfe III“, die ab Januar und bis Juni geleistet wird, kann außerdem erst „einige Wochen nach Programmstart“ beantragt werden, meldet das Wirtschaftsministerium. Wie soll ein Gastronom oder ein Kosmetikstudio diese Zeit überstehen, wenn noch nicht einmal die Novemberhilfe geflossen ist?“

Eine der besten Bürokratien der Welt ist überfordert. Wie mag das in Italien aussehen, wenn die Füllhörner dort durch die EU Hilfen prall gefüllt sind?

Subventionsbetrug bei Coronahilfen

Subventionen wohnt schon inhärent der Missbrauch inne. man muss nicht einmal tief in die wirtschaftswissenschaftliche Literatur einzusteigen, um das zu wissen. Der Staat schützt die von ihm vergebenen Subventionen durch dass Strafrecht.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Betrug-bei-Corona-Hilfen-Tausende-Verfahren,corona4318.html

Der Artikel ist zwar schon ein paar Monate alt, aber die Verzögerung der Auszahlung der aktuellen Novemberhilfe (heute ist der 16.12.) hat auch damit zu tun, dass man durch das neue Verfahren auch den Betrug etwas minimieren möchte.

In der Finanzwissenschaft werden Subventionen auch als negative Steuern bezeichnet. Daher wäre es konsequent gewesen, die Auszahlung der Hilfen durch die Finanzämter zu organisieren. Hätte man dann noch die Hilfen an verschiedene gezahlte Steuern geknüpft, hätte man sofort auch die Steuerehrlichkeit mit belohnen können. Aber das wäre effizient, einfach, transparent und gerecht gewesen.