Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Zu den Plänen der Bundesregierung, die Insolvenzantragspflicht bis 2021 auszusetzen, gibt es unterschiedliche Fachmeinungen.

Der Bundesverband der Unternehmensberater (BDU) steht diesen Plänen kritisch gegenüber, zumindestens was das Thema Zahlungsunfähigkeit angeht. Für die Überschuldung wird die weitere Aussetzung durchaus begrüßt.

Dazu fordert der BDU die Einführung präventiver Restrukturierungsmaßnahmen.


https://www.bdu.de/media/354916/insolvenzantragspflicht-positionspapier.pdf

Aus hiesiger Sicht werden in vielen Stellungnahmen die Fragen der positiven Fortführungsprognose innerhalb der Überschuldungsprüfung sowie die Verschränkungen von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu wenig beachtet. Auch praktisch sind die Forderungen nicht praktikabel. Die Verschuldung der bei Unternehmen in der Krise erfolgt in der Regel bei Lieferanten, andere Kreditmöglichkeiten bei Banken sind in der Regel verstellt. Diese stehen aber dann wegen § 129 InsO unter besonderem Risiko. Hier müssen ökonomisch konsistente Lösungen gefunden werden.

Was wir sehen, ist Flickwerk, dass mehr Schaden anrichtet als Nutzen stiftet.

Apotheken und Insolvenz

Man sollte meinen, die Insolvenz von Apotheken sei unmöglich, bei den „Apothekenpreisen“.

Tatsächlich geraten aber immer mehr Apotheken unter wirtschaftlichen Druck. Das für jeden Kunden sichtbare Zeichen: auf den freien Verkaufsflächen in der Apotheke werden immer mehr hochpreisige Produkte aus den Bereichen Kosmetik oder Supplements verkauft, um den Umsatz zu erhöhen.


Sollte das nicht vor Zahlungsschwierigkeiten helfen, gibt es noch weitere gesetzliche Neuerungen und rechtliche Möglichkeiten für Apotheker.


https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/insolvenz-apotheker-mit-beschraenkter-haftung-restschuldbefreiung/

Berliner Mietendeckel

Der Berliner Mietendeckel ist ein voller Erfolg. Jedenfalls wenn man das Wort wörtlich nimmt und und die Anzahl der Mietverhältnisse deckeln möchte.


https://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/nach-mietendeckel-25-weniger-mietwohnungen-in-berlin-9202452

„Der Berliner Mietmarkt gerät durch den Mietendeckel weiter unter Druck, wie eine exklusive Analyse von Immoscout24 für die Wirtschaftswoche zeigt, für die jeweils das Angebot auf dem Portal in den Monaten Juli 2019 und Juli 2020 verglichen wurde.“


Durch die hohe Anzahl von Anzeigen auf dem Portal dürfte diese Aussage statistisch valide sein. Googelt man Berliner Mietendeckel, dann erscheint als zweiter Treffer bereits als Vorschlag bereits „Berliner Mietendeckel umgehen“.

Zombieunternehmen

Dieser Bericht ist alarmierend, weil er zu Recht auf die Ansteckungswirkung der „Zombieunternehmen“ auf die gesunden Unternehmen hinweist. An dieser Stelle aber auch mein Hinweis an die Redaktionen.

Der Ausdruck „verdeckt verschuldeter Unternehmen“ ist Blödsinn.


Man darf gespannt sein, was in dem Gesetzentwurf zur vorinsolvenzlichen Sanierung und den Schuldenmoratorien so geregelt sein wird. Man wird dieses Thema aber nicht anfassen können , ohne erneut auch die Fragen der Anfechtung nach § 129 ff. Inso erneut in die Betrachtung mit aufzunehmen.


Insbesondere bin ich gespannt auf die frage, wie die unterschiedlichen Rechtspositionen zwischen Schuldner und Gläubiger ausgestaltet sein werden. Als nur kurze Anmerkung sein hier angeführt, dass „juristische Waffengleichheit“ erforderlich ist.


https://www.welt.de/wirtschaft/article213619642/Firmeninsolvenzen-Zahl-der-Zombieunternehmen-steigt-kraeftig.html

Subventionsbetrug bei Coronahilfen

Die Frage nach der Rückzahlung der Coronahilfen wird jetzt immer lauter gestellt.

Die unbürokratische Auszahlung hat auch viele Betrüger auf den Plan gerufen, die Rede ist von Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Für die Verwirklichung des Tatbestandes reicht schon die falsche Angabe im Antrag, da bereits die Vermögensgefährdung (die dadurch implizierte Einschränkung staatlichen Handelns) als Schutzzweck des Staates in der Norm definiert ist.


In diesem Aufsatz werden die wesentlichen Eckpunkte kurz dargestellt und der Autor kommt zu der Conclusio dass:


„Wenn der Mandant zum Zeitpunkt der Antragstellung davon ausgehen durfte, dass ein Förderbedarf bestand, und er bei der Beantragung könnte i.d. R. weder von Vorsatz noch von Leichtfertigkeit auszugehen sein. Unklarheiten in den Vergaberichtlinien oder deren Neuregelung nach dem Zeitpunkt der Antragstellung dürfen strafrechtlich nicht zu seinen Lasten gehen. Da es sich um strafrechtliche Fragen handelt, dürfen Steuerberater ihre Mandanten hierzu nicht beraten. Sie können nur allgemeine Hinweise geben.“


https://www.presseportal.de/pm/143986/4677999

BaFin Mitarbeiter handelten verstärkt Wirecard Aktien vor der Pleite

Die Rolle der BaFin innerhalb des Wirecard Skandals ist noch nicht abschliessend geklärt.

Für Brancheninsider dürfte die folgende Meldung jedoch Potential für weitere Vorwürfe bergen.


https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/bilanzskandal-wirecard-aktie-rutscht-ab-bafin-mitarbeiter-handelten-vor-pleite-verstaerkt-mit-wirecard-aktien-9195211


Man wird die weiteren Entwicklungen und Enthüllungen abwarten müssen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass innerhalb der BaFin Insiderwissen um die Probleme von Wirecard genutzt wurde, dann wird ein neuer Blick auf die Vorgänge erforderlich.

Wirecard fliegt aus dem DAX

Wirecard verlässt den DAX

„Gründe für den Rauswurf von Wirecard aus dem Dax gibt es mehrere: Die Insolvenz genauso wie den Einbruch des Börsenwerts auf 200 Millionen Euro. Doch nach den bislang geltenden Regeln hätte der Zahlungsdienstleister erst zum 21. September den deutschen Leitindex verlassen müssen.“

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/wirecard-fliegt-noch-im-august-aus-dem-dax-regelaenderung-der-deutschen-boerse-a-2485300b-2b29-413d-81e1-8f50f10fd196

TUI erhält neue Staatshilfen

Der Tourismus ist nahezu komplett eingebrochen. TUI leidet besonders stark unter den Einbrüchen und bekommt jetzt staatliche Hilfen.


https://www.n-tv.de/wirtschaft/Staat-setzt-bei-Tui-Fuss-in-die-Tuer-article21968267.html


Die Folgen sind in ihrer Komplexität und Auswirkung noch gar nicht absehbar. Natürlich wird es eine Erholung geben, aber bevor das Level vor Corona erreicht ist, werden noch viele kleiner Unternehmen in der Gastro-, Hotellerie und Bewirtungsbranche den Bach runter gehen.


Was bei diesen Meldungen immer unter geht: auch die Gewerbesteuer dieser Großkonzerne fehlt den Kommunen, in denen sie ansässig sind.

Wozu Immobilienbewertung?

Insolvenzverwalter warnen vor weiterer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Gestern wurde an dieser Stelle ja bereits berichtet, dass die Pläne zur weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus dem Justizministerium sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich zum einen auf falschen Prämissen beruhen und damit auch zum anderen die falschen Wirkungen entfalten werden.

Im Insolvenzbereich spricht man vom Sog- und Spiraleffekt; man könnte es auch Ansteckungsgefahr nennen. So berichten z.B. Kunden aus der Eventbranche bereits davon, dass behördlich bekannt mit Zahlungsschwierigkeiten kämpfende Unternehmen mit Dumpingpreisen unter Selbstkosten agieren und damit den ganzen Markt inklusive der noch gesunden Unternehmen schädigen.

Selbstverständlich zählen auch Forderungsausfälle zu den Kollateralschäden, die immer größer werden und einen der Grundpfeiler der Marktwirtschaft – das Vertrauen – zerstören. Dass die nächste Bankenkrise ante portas steht, sei colorandi causa erwähnt.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/firmenpleiten-insolvenzverwalter-warnen-vor-zombie-unternehmen/26081428.html?ticket=ST-3246861-f7bkAd6to2gb7r5irkGn-ap1